"Urheberrechtliche Überlegungen" wegen neuer Hymne

Urheberrechtliche ueberlegungen wegen neuer
Urheberrechtliche ueberlegungen wegen neuer(c) APA (Guenter R. Artinger)
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"Keinen Bedarf für eine gendermäßige Textänderung" sieht der Thomas Sessler Verlag. Er vertritt die Erben der Bundeshymnen-Autorin und fordert eine "Miteinbeziehung".

Der Thomas Sessler Verlag kündigt "urheberrechtliche Überlegungen" an, sollte die Bundeshymne tatsächlich umgedichtet werden. Der Verlag vertritt die Erben der Bundeshymnen-Textdichterin Paula von Preradovic. Man sehe "derzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf zur gendermäßigen Änderung der österreichischen Bundeshymne", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme am Donnerstag.

Der Verlag erwarte sich im Sinne des Urheberrechts nun eine "koordinierte Vorgangsweise, sowie die Miteinbeziehung des Verlages in Gespräche bezüglich Änderungen und Modifikationen des Textes", erklärte Verlagsleiter Ulrich Schulenburg. Weiters teile er die Argumentation von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP). Dieser hatte Bedenken bezüglich der Änderungen eines poetischen Textes einer Künstlerin angemeldet.

Rechtsstreit wegen Pop-Version

Der Thomas Sessler Verlag hatte sich 2010 bereits gegen eine Textänderung an die Justiz gewandt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah eine solche allerdings als zulässig an. Damals ging es um eine von Christina Stürmer gesungene Pop-Version. Diese nützte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) für eine PR-Kampagne. Darin wurde ebenfalls von "großen Töchtern" gesungen. Die Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie der Verlag gingen mit einer Unterlassungsklage vor. Es folgte ein erfolgloser Weg bis an den OGH.

(APA/Red.)

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