Berater-Honorare des Staats sollten öffentlich gemacht werden und nur zulässig sein, wenn es dafür eine klar erkennbare Leistung gibt.
VP-Vizekanzler Michael Spindelegger will die Zahlung dubioser Honorare bei Aufträgen im staatlichen bzw. staatsnahen Bereich unterbinden. Im "Kurier" (Dienstag-Ausgabe) spricht er sich dafür aus, Provisionen etwa bei Privatisierungen im Regelfall zu verbieten. Berater-Honorare des Staats sollten erstens öffentlich gemacht werden und zweitens nur zulässig sein, wenn es dafür eine klar erkennbare Leistung gibt.
Da solche Zahlungen aber des öfteren nur von den Geschäftspartnern des Staats getätigt werden und nicht von diesem selbst, will Spindelegger auch in diesem Bereich gewisse Schranken einziehen. Vorstellbar ist für ihn, dass man in Ausschreibungsbedingungen bzw. in Verträge hineinschreibt, dass dubiose Zahlungen ohne Gegenleistungen nicht zulässig seien. Bei Zuwiderhandeln könnte das Geschäft rückabgewickelt werden oder die unseriösen Aufwendungen als Pönale in die Staatskasse wandern.
(APA)