Novelle: Doppelname soll erleichtert werden

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Justizministerin Karl möchte, dass Ehepartner und Kinder einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können. Auch bei unehelichen Kindern sind liberalere Regeln geplant.

Wien. Wenn etwa Herr Hinz und Frau Kunzinger heiraten, dürfen die Ehepartner momentan keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen, sprich Hinz-Kunzinger heißen. Bloß einer der Partner darf nach der Eheschließung den Doppelnamen tragen. Und auch die Kinder des Paares dürfen später nicht Hinz-Kunzinger heißen. So will es der gestrenge Gesetzgeber.

Doch nun soll Bewegung ins Namensrecht kommen. Justizministerin Beatrix Karl möchte, dass ein gemeinsamer Doppelname zum „Gesamtfamiliennamen“ werden kann, wenn die Partner das wollen. Sowohl die Eltern als auch alle aus der Ehe entstammenden Kindern würden somit Hinz-Kunzinger heißen. Die Novelle solle im kommenden Jahr beschlossen werden, erklärte Karl bei einem Gespräch mit Journalisten über ihre Gesetzesvorhaben. Ein Problem gilt es freilich zuvor noch zu klären: Was passiert, wenn in weiterer Folge ein Paar heiratet, bei dem bereits beide einen Doppelnamen tragen? Vierfachnamen soll es nämlich nicht geben.

Auch bei unehelichen Kindern solle es möglich werden, dass diese einen Doppelnamen erhalten, ergänzte Karl auf Nachfrage. Überhaupt müsse das momentan besonders strikte Namensrecht bei Kindern lediger Eltern aufgeweicht werden. Das jetzige Gesetz sieht nämlich vor, dass uneheliche Kinder ausnahmslos den Namen der Mutter erhalten. Soll das Kind nach dem Vater heißen, ist eine Namensänderung nötig. Diese bürokratischen Hürden sollen abgebaut werden. Karl möchte, dass die Eltern wählen können, ob das uneheliche Kind den Namen des Vaters, der Mutter oder von beiden Elternteilen erhalten soll.

Regierungspartner SPÖ dürfte bei den Namensplänen mit an Bord sein, die oppositionellen Grünen hatten eine derartige Novelle ohnedies schon lange gefordert. Ein härterer parteilicher Kampf dürfte beim Sorgerecht bevorstehen: Hier möchte Karl die SPÖ davon überzeugen, dass die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung zum Regelfall werden soll.

Kritik an Anti-Terror-Gesetz

Einig ist sich die Koalition auch beim Anti-Terror-Gesetz, in dem einige Formulierungen „präzisiert“ wurden, wie die Regierung betont. Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk kritisiert im Gespräch mit der „Presse“ aber, dass nun „neue unbestimmte Begriffe“ eingeführt wurden. Die Tatbestände gingen überdies in Richtung „Gesinnungs- und Absichtstrafrecht“. So wird es etwa strafbar, ein Medienwerk, „das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist“, zur Begehung einer terroristischen Straftat anzuleiten, zu verfassen. „Fällt darunter auch ein Artikel, in dem über physikalische Zusammenhänge von Sprengstoff aufgeklärt wird?“, fragt Funk. Es sei völlig verständlich, das man rechtliche Maßnahmen gegen Terrorismus suche. Der Preis des neuen Gesetzes sei aber ein kaum kontrollierbares und nicht mehr wirklich zielgerichtetes Strafrecht, meint Funk. Nachsatz: „Aber vielleicht ist ja genau das beabsichtigt.“

Auf einen Blick

Im Justizministerium wird an einer Reform des Namensrechts gearbeitet. Eheleute sollen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen dürfen, der aus den Geburtsnamen der beiden Partner zusammengesetzt wird. Auch die Kinder sollen diesen Namen dann erhalten können. Überdies will Ministerin Karl das Namensrecht bei unehelichen Kindern liberalisieren. Die Novelle soll zusammen mit einem neuen Sorgerecht 2012 beschlossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2011)

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