Maßnahmenpaket: Neue Schranken für Frühpensionen

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Die ÖVP verstärkt den Druck auf Sozialpartner und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) vor Treffen: ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf will nach vorzeitigem Ruhestand verschärfte Regeln für Führerscheinbesitzer.

Wien. Sie haben die neuen Pensionsdaten mit einem Höchststand von knapp 90.000 Hacklerpensionen mit im Gepäck. ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf gab den Sozialpartnern und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) nun auch noch eine Reihe von Vorschlägen mit auf den Weg, mit denen die ÖVP den Andrang auf die Frühpensionen bremsen will. Übermorgen, Montag, werden dann die Sozialpartnerpräsidenten der Regierungsspitze in Bad Ischl ihr Konzept übergeben, damit die Österreicher länger im Beruf bleiben.

Weil sie derzeit im Schnitt schon mit gut 58 Jahren (siehe Grafik) den Ruhestand antreten, erhöht jetzt die ÖVP den Druck für weitere Änderungen. Probleme bereitet vor allem auch der Rekordstand mit rund 460.000 Invaliditätspensionen. Dabei ist der Zustrom bei dieser krankheitsbedingten Frühpension zuletzt sogar schwächer geworden. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verzeichnete nach den aktuellsten der „Presse“ vorliegenden Daten Ende August in den ersten acht Monaten des heurigen Jahres mit 15.797 zuerkannten Invaliditätspensionen (Arbeiter) und Berufsunfähigskeitspensionen (Angestellte) gegenüber dem Vergleichszeitraum 2010 einen Rückgang um 5,7 Prozent. Es gab heuer auch um 3,5 Prozent weniger Anträge, nämlich 46.081. Ein Grund: Seit Anfang 2011 sind Rehabilitationsmaßnahmen vor dem Gang in die Invaliditätspension Pflicht.

Folgen bei psychischer Krankheit

Markantester Vorschlag von Kopf: Die krankheitsbedingte Frühpension müsse vom Amtsarzt an die für Führer-, Waffen- und Jagdschein zuständigen Behörden gemeldet werden – mit der Konsequenz, dass die Berechtigungen eingeschränkt oder die Scheine komplett entzogen werden könnten. Relevant sei dies, so Kopf, vor allem bei den zunehmenden Frühpensionierungen wegen psychischer Erkrankungen.

Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal hält eine Meldepflicht bei dem Risiko von Eigen- oder Selbstgefährdung für durchaus sinnvoll: „Stellen Sie sich die Aufregung vor, wenn jemand mit seiner Schusswaffe Amok läuft, und dann kommt raus, dass er kürzlich wegen starker psychischer Probleme frühpensioniert wurde.“ Man müsse, so Mazal, aber genau definieren, für welche Krankheitsbilder die Meldepflicht gelte.

Wenig hält er hingegen vom Vorschlag der Jungen ÖVP, den Zuverdienst zur krankheitsbedingten Frühpension zu verbieten: Schwerdepressiven jede Tätigkeit zu untersagen sei kontraproduktiv.

Überhaupt spricht sich die Junge ÖVP für regelmäßige, ärztliche Überprüfungen von Menschen aus, die krankheitsbedingt in Frühpension gegangen sind, um gegen den Missbrauch vorzugehen. „Es gibt Fälle von Leuten,“, so Kopf, „die sich die Hüfte nicht operieren lassen, bis ihnen die Pension endgültig zuerkannt wurde“, so Kopf. Nachher sehe man sie dann auf dem Golfplatz. Wie groß das Ausmaß des Missbrauchs ist, könne er aber nicht sagen. Von vornherein strenger prüfen will die Junge ÖVP das „Burn-out“ als Frühpensionsgrund: Es müsse einen zweiten Begutachter und eine längere Phase der Begutachtung geben. Weiters auf der ÖVP-Forderungsliste: die Verdoppelung der Ab- und Zuschläge (derzeit 4,2 Prozent) bei Frühpension oder Arbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsalter.

Zuschüsse als Anreiz

Die Sozialpartnerpläne sind weitgehend fertig. Nach Informationen der „Presse“ zählen dazu Zuschüsse an Unternehmen, wenn sie Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen weiterhin beschäftigen. Damit Menschen nach längerer Krankheit die Rückkehr in den Beruf schaffen, gibt es spezielle Eingliederungshilfen. Beim Arbeitsmarktservice sollen „Senioren-Pools“ eingerichtet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2011)

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