Polizeigesetz nun entschärft

(c) Fabry Clemens
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Antiterrorpaket: Das Innenressort ändert den Entwurf. Härtere Regeln für Kinderschutz und bei Zwangsheirat sind schon fix.

Wien/Ett/Aich. Nach scharfer Kritik sind Änderungen im neuen Sicherheitspolizeigesetz fix, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) als zweiten Teil eines Antiterrorpakets vorgelegt hat. Inhaltlich hält sie an ihren Plänen fest, der Entwurf wird aber überarbeitet und soll kommende Woche in den Ministerrat kommen.

Was ändert sich? Der Rechtsschutzbeauftragte wird bei der Erweiterten Gefahrenforschung und der Datenverarbeitung eingebunden. Es kommt die Verpflichtung zur Löschung von Daten nach spätestens einem Jahr, wenn keine Gefahr mehr droht. Bei der Überwachung wird klargestellt, dass technische Mittel wie Peilsender eingesetzt werden dürfen. Neben gefährdeten Personen dürfen Begleitpersonen, etwa bei Entführungen, geortet werden.

Bereits am Dienstag beschloss der Ministerrat das Schließen von Rechtslücken bei der Zwangsheirat. Diese wird künftig in Österreich bestraft, auch wenn die Eheschließung im Ausland erfolgte. Es reicht, wenn Täter oder Opfer ihren Aufenthalt in Österreich haben oder österreichische Staatsbürger sind. Zudem wurde ein Kinderschutzpaket verabschiedet: Strafen für Gewaltdelikte werden angehoben, „Grooming“ neu unter Strafe gestellt. Darunter versteht man die Anbahnung sexueller Kontakte mit Unmündigen via Internet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2011)

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