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ELGA: Ärzte wollen Freiwilligkeit

11.11.2011 | 18:31 |   (Die Presse)

Das ELGA-Gesetz greift aus Sicht der Ärztekammer in Grundrechte ein. Ein Ausstieg sei nur nachträglich möglich, dazu braucht es die Unterschrift des Patienten. Auch Nutzen und Kosten seien unklar.

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Wien/Pon. In ihrem Widerstand gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) holte sich die Ärztekammer Datenschützer zur Hilfe. Bei einer Pressekonferenz am Freitag trat Ärztekammer-Vizepräsident Günther Wawrowsky gemeinsam mit „Arge Daten“-Obmann Hans Zeger auf. Beide forderten die Freiwilligkeit der Teilnahme an ELGA für Ärzte und Patienten.

Wawrowsky kritisierte den Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) „aus Patientensicht“ vor allem deshalb, weil ELGA die medizinischen Daten erst einmal automatisch erfassen würde. Ein Ausstieg sei nur nachträglich möglich – dazu braucht es die Unterschrift des Patienten. Zeger sieht in dieser Regelung sogar eine Grundrechtsverletzung. Gefährlich sei, dass ELGA 100.000 Personen Einblick in die Gesundheitsdaten der Österreicher geben würde – das berge eine große Missbrauchsgefahr. „So mancher Arbeitgeber ist sicherlich an der Gesundheit der Arbeitnehmer interessiert.“

Für Zeger entspricht ELGA nicht den Sicherheitsstandards. Schließlich sei das Gesetz auch aus ärztlicher Sicht abzulehnen: „Der Entwurf ist holprig, verpflichtet Kassenärzte aber dazu, ELGA einzusetzen. Dabei weiß niemand, worin der Nutzen liegt, und was das Projekt kosten wird“, sagte Wawrowsky. Weder werde ELGA die Diagnose verbessern, noch könne Geld durch Vermeidung von Doppelbehandlungen eingespart werden. „Diese gibt es so gut wie nicht mehr.“

Genau das behauptet allerdings Stöger: Durch ELGA würden jährlich 129 Millionen Euro eingespart. Bei einer Podiumsdiskussion am Donnerstagabend blieb der Minister außerdem dabei, dass ELGA die Sicherheit der Patienten erhöhe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2011)

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32 Kommentare
 
1 2
Gast: 007
13.11.2011 00:26
3 0

lieber privat als mit ELGA zum Arzt

mir ist das ganze zu unsicher! niemand kann garantieren, dass diese zentral gespeicherten Daten nicht mal gehackt werden können.
Und bevor das nicht sicher ist, werde ich meine Arztbesuche aufteilen in ELGA-Arztbesuche (für die normalen Dinge) und in private Arztbesuche für alles, das mir für ELGA zu sensibel ist.

Antworten Gast: bezahlter Reineke Fuchs
13.11.2011 12:54
0 0

Re: lieber privat als mit ELGA zum Arzt

Sie san a gscheiter Patient, das lob ich mir! Die Grippesaftln auf Kassa und fia die diskretn Sachn brauchns eh ka Rechnung, gell? Aber aufpassen, wann der Chef erfährt, daß´ so oft Husten haben, wird er auch mißtrauisch und sich an Xündern, Jüngern suchen, also mach des Rezept fian Hustensaft a besser privat, gell.

Gast: 007
13.11.2011 00:23
1 0

lieber privat als mit ELGA zum Arzt

mir ist die Sache zu unsicher. Wer garantiert mir, dass meine gespeicherten daten nicht doch irgendwann von irgendjemanden gehackt werden?
Deshalb werde ich dann im Falle des Falles - wenn ELGA Realität werden wird - meine Arztbesuche aufsplitten, Arztbesuche, die zu 08-15-Allerweltsdiagnosen führen, werde ich mit ELGA machen, alles andere, das irgendwie vieleicht doch zu sensiblen Daten gehört, werde ich mit privaten Ärzten machen, da zahle ich lieber privat, bevor zb eine meiner chronischen Erkrankungen usw zentral irgendwo nicht hackersicher gespeichert werden. Nein danke. Mit mir nicht.

Cicero
12.11.2011 23:01
1 1

Der gläserne Bürger kann bestens manipuliert werden.

Also das verstehe ein anderer. Da wird herumgeeiert über den Datenschutz bei einer zentralen Gesundheitsdatenbank. Da wird herumgeeiert, ob der einzelne Patient das Recht bekommen soll, daran nicht teilnehmen zu müssen. Und dergleichen mehr.

Warum um Gottes willen kann man die Daten nicht ausschließlich nur auf der eCard speichern? Dann sind alle Probleme gelöst.

Meine Daten kann nur derjenige sehen, dem ich meine eCard aushändige zum Lesen.

Versieht man die Karte zusätzlich noch mit einem Kopierschutz, dann kann der, dem ich sie zum Lesen aushändige keine mißbräuchlich gezogene Kopie herstellen.

Jeder Arzt kann seine neuen Diagnosen und Verschreibungen auf die eCard schreiben, jeder weitere Arzt, dem ich meine eCard aushändige, sieht alles, was für ihn notwendig ist, aber keiner kann die Daten mißbrauchen.

Mein Arbeitgeber kann noch so sehr an meinen Gesundheitsdaten interessiert sein, er sieht sie nicht, solange ich ihm meine eCard nicht aushändige.

Wo ist das Problem?

Warum muß das eine zentrale Datenbank sein, die jedem Mißbrauch Tür und Tor öffnet.

Vermutlich doch nur, weil die Sozialversicherung den gläsernen Bürger will.

Denn der gläserne Bürger kann bestens manipuliert werden.

Antworten Querulix
13.11.2011 08:46
0 3

Re: Genau das Gegenteil ist der Fall

Daten auf der eCard sind um Größenordnungen unsicherer als in einem hoch abgesicherten Repository. Das ist eines der Hauptprobleme bei der deutschen Gesundheitskarte, deren Einführung sich gerade deshalb schon viele Jahre hinzieht.

Außerdem können sie darauf nie alle Daten Speichern, weil z.B. Röntgenbilder zu viel Platz brauchen. Dafür gibt es auch heute schon umfangreiche zentrale Speicher, die ganze Regionen zusammenfassen und zentral archivieren (z.B. Marc in Graz mit ca. 1500 TB Daten) und in jedem Krankenanstaltenverbund in Österreich.

Onlinelösungen sind auch wesentlich besser gegen Datenverluste zu schützen, es sollte ihnen ja auch nicht egal sein, ob ihre Daten bei einem Verlust der eCard weg sind oder nicht.

Es geht also eigentlich gar nicht darum, ob ihre Daten irgendwo zentral zugänglich gespeichert werden, das sind sie längst. Es geht darum, dass diese auch dort ohne Verzögerungen verfügbar sind, wo sie gebraucht werden. Und das unter ihrer Kontrolle.

Antworten Antworten Cicero
13.11.2011 10:41
0 0

Der gläserne Bürger, wozu?

Sir „Querulix“, was Sie hier betreiben, ist billige Propaganda.

Sie behaupten, Daten auf der eCard seien erheblich unsicherer als in einer zentralen Datenbank. Sie sagen weder, warum das so sein soll, noch gar bieten Sie einen Beweis an.

Wozu sollen Röntgenbilder eines Darmverschlusses, den ich vor mehr als 30 Jahren hatte, auf meine eCard? Es genügt, wenn dort festgehalten wird, Faktum Darmverschluß, wo und warum, Faktum Sanierung durch Entfernung von x cm Dünndarm und y cm Dickdarm. Wenn je ein weiterer Arzt etwas in meinem Bauch zu diagnostizieren hat, der erfährt ausreichend von meinem Darmverschluß, ganz ohne seinerzeitige Röntgenbilder, die im übrigen aktuell sowieso keine Bedeutung mehr haben können.

Im meinem Leben war ich bislang fünf Mal unter dem Skalpell. Ein Mal in einer Privatordination eines Chirurgen, der Rest in verschiedenen Abteilungen zweier Kliniken. Für jeden Vorgang gibt es dort die jeweiligen Dokumentationen. Und die müssen dort auch bleiben, schon aus Gründen der Beweissicherung. Auf meiner eCard braucht nur das jeweilige Ereignis mit dem zugehörigen Ergebnis vermerkt werden. Damit erfährt jeder neue Arzt, wo er Daten bekommen kann, die er aktuell vielleicht braucht.

Eine zentrale Datenbank wird damit überflüssig.

Aber, eine zentrale Datenbank kann gehackt werden. Wenn meine Daten aber auf mehrere Stellen verteilt sind, muß der Hacker erst einmal wissen, wo er hingreifen muß.

Also wozu die zentrale Datenbank? Den gläsernen Bürger lehne ich strikte ab!

Antworten Antworten Antworten Cicero
13.11.2011 11:08
0 0

Der gläserne Bürger, wozu?

Noch eins, „Querulix“, muß ich Ihnen sagen.

Sie sagen, meine Gesundheitsdaten sind längst zentral gespeichert.

Das sind sie eben nicht!

Nirgendwo steht zentral, welchen chirurgischen Eingriffen ich mich unterziehen mußte. Nirgendwo steht zentral, welche therapierbaren Krankheiten ich bislang hatte: Nirgendwo steht zentral, welche chronischen Krankheiten mich gegenwärtig zum Schlucken, welcher Tabletten veranlassen.

Jeder, der das wissen will, muß es von mir erfahren, weil er rein zeitlich gar nicht in der Lage ist, alle Krankenhaus-Archive des Landes, alle Krankengeschichten aller praktischen Ärzte und aller Fachärzte des Landes, alle Labordaten des Landes, etc.p.p. durch hacken zu erforschen, um an meine Daten heranzukommen.

Eine zentrale Datenbank muß er nur einmal aufmachen und schon weiß er alles über mich.

Demgegenüber habe ich meine eCard unter meinem Verschluß. Und auf die eCard muß ich ebenso aufpassen, wie auf alle meine sonstigen Dokumente. Das kann ja nicht das Problem sein, das eine zentrale Danbank rechtfertigt.

Na ja, und wenn ich sie verliere, also eine neue bekommen muß, dann muß ich eben die Daten nachtragen lassen. Wenn ich meine Geburtsurkunde verliere, muß ich ja auch zum zuständigen Standesamt, um eine neue zu bekommen.

Dazu sollten Sie sich äußern.

Antworten Antworten Antworten Antworten Querulix
13.11.2011 15:47
0 0

Re: Der gläserne Bürger, wozu?

Das ist natürlich eine Frage des Aufwands. Aber streng genommen braucht man kein zentrales Refgister, weil es für geschickt programmierte Computer egal ist, ob er 1 Archiv oder tausende durchstöbert (siehe google).

Wenn sie in der glücklichen Lage sind, dass sie keinerlei öffentliche Versicherung in Anspruch nehmen müssen, haben sie sicher den Vorteil, wenigstens nicht im Verbundnetz der Versicherungen zu finden zu sein. Alle anderen allerdings schon.

Und wie ist es mit der Steuererklärung? Haben sie vielleicht Behandlungen als Sonderausgaben abgesetzt? Damit hat schon einmal jemand seinen Führerschein verloren.

Gerade durch solche Fälle hat sich aber das Datenschutzbewusstsein massiv zur Sicherheit hin verändert. Diese eigentlich immer schon illegalen Vernetzungen von Datenbanken haben sich dadurch weitestgehend aufgehört. Ein wichtiges Verdienst des GesTelGes. Die ELGA-Gesetzesnovelle sieht eine weitere Verschärfung vor, in dem die Zugriffe genau und strikt geregelt werden.

Die Kartenlösung ist ungefähr genau so sinnvoll, wie statt einem Bankkonto und Telebanking sein ganzes Geld mit sich herumzuschleppen. Machen sie sicher auch.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Cicero
13.11.2011 19:57
0 0

Einen Hacker mit Google zu vergleichen, dazu gehört eine Mordsportion an Unwissenheit

Mein Gott, „Querulix“, wissen Sie überhaupt, wovon Sie reden?

Google muß Hunderttausende offen liegende Websites nach Schlüsselworten überprüfen.

Ein Hacker, der 1.000 Daten-Archive durchsuchen will, muß zuerst, 1.000 Paßworte knacken können. Dazu kommt, wenn er meine Daten finden will, weiß er zunächst nicht einmal, welche Tausend Paßworte von ebenso vielen Datenarchiven er knacken muß.

Um die zentrale Datenbank zu knacken, muß der Hacker ein Paßwort knacken.

Wenn einer vom Finanzamt z.B. besondere Ausgaben abgesetzt wissen will, weil er unbehebbar extrem schlecht sieht, dann muß er damit rechnen, daß das Finanzamt diese Erkenntnis pflichtgemäß an die Verkehrsbehörde weiter gibt. Der gute Mann wurde aber nicht Opfer eines Hackers, sondern seiner eignen Dummheit.

Was Sie aber geflissentlich ignorieren, alle von Ihnen genannten Probleme sind vermieden, wenn meine Daten nur auf meiner eCard zu finden sind, in die niemand einbrechen kann, die nur jene lesen können, denen ich meine eCard in die hand drücke, usw. usf.

Dazu fällt Ihnen sichtlich überhaupt nichts ein.

Na ja, und Ihre letzte Bemerkung setzt dem Ganzen die Krone auf. Natürlich ist es nicht sinnvoll, mein Geld mit mir herumzutragen, aber meine Kreditkarten, meine Bankomatkarten, meine ÖBB-Vorteilscard, meine ÖAMTC-Mitgliedskarte trage ich mit mir herum, weil sie nur dann ihren Dienst tun können, wenn ich sie bei mir habe.

Meine eCard kann auch ihren Dienst tun, wenn sie meine Daten gespeichert hat.


Antworten Antworten Antworten Querulix
13.11.2011 11:06
0 1

Re: Der gläserne Bürger, wozu?

Es geht überhaupt nicht um einen gläsernen Bürger. Auch einen zentralen Speicher wird es nie geben, sondern verteilte Repositories, auf denen die Daten verschlüsselt liegen, auf die unter ganz bestimmten Voraussetzungen von autorisierten Personen unter Kontrolle des Patienten zugegriffen werden kann.

Zur Unsicherheit der Daten auf der eCard: Wie wollen sie z.B. verhindern, dass bei einer Bewerbung ein Arbeitgeber den Zugriff auf ihre Daten verlangt und sie den Job unbedingt haben wollen? Ein Grundproblem bei der deutschen Gesundheitskarte, dort wird dann der gelungene Zugriff mit Gefängnis mit mindestens 3 Jahren geahndet, weil der Zugriff grundsätzlich nicht verhindert werden kann. Das ist keine Panikmache, sondern das Resultat mehrerer Gespräche mit deutschen Experten, die Gutachten über die Sicherheit der Gesundheitskarte geschrieben haben.

Das kann bei einem zentral protokollierten Zugriff nicht so leicht passieren, weil er zum Unterschied von der Karte sofort nachvollziehbar ist. Selbstverständlich gibt es auch bei uns heftige Strafen für einen unberechtigten Zugriff.

Und ihr Arzt hat keine Chance, ohne ELGA auf ihre Daten bei anderen Ärzten zuzugreifen, weil diese niemals online verfügbar sein werden. Das wäre wirklich fahrlässig. Er muss dazu mühsam anfragen und bekommt vielleicht irgendwann eine Antwort.

Ich kenne genug Erzählungen von Ärzten in Notaufnahmen, die z.B. dringend Informationen über nächtens eingelieferte Patienten benötigen würden.

Gast: bezahlter Reineke Fuchs
12.11.2011 19:46
1 2

mein diagnosetechnisches Inventar soll sich doch bitte amortisieren

meine Tochter will a Reitpferd und mei Frau an Landrover!

karcsi
12.11.2011 16:25
0 1

130 000 millionen einsparung jährlich

die 1% schreien nach sparen, wenn dann eine echte einsparung möglich wäre, dann nein danke, kommt von einem roten.

2 jahre mindestens haft bei missbrauch und die fpö-strizzis würdens sich sicher überlegen, ob sie daten ergaunern wollen.

Gast: Opting-out
12.11.2011 11:25
5 0

Die Position der Ärztekammer wird vollinhaltlich unterstützt!

Dieser ein großes Dankeschön für die Wahrung der Patientenrechte!

Antworten Gast: Ärztekammer
12.11.2011 14:22
0 1

Re: Die Position der Ärztekammer wird vollinhaltlich unterstützt!

Vielen Dank (oder sind Sie's, Herr Präsident?)

Westend
12.11.2011 07:55
0 0

Gerade durch ELGA

müsste der Patient ein Interesse an einer unumstößlich korrekten Diagnose bekommen, da in ELGA jedermann Einsicht hat. Es sind also aus Patientensicht wesentlich mehr und qualitätvollere Untersuchungen nötig als bisher. Das wird zu einer Kostenausweitung führen.

Antworten Querulix
12.11.2011 15:40
1 2

Re: Um es einmal klar zu machen

ELGA bedeutet keinesfalls einen generellen Zugriff auf Patientendaten.

Dieser ist ausschließlich im Fall eines konkreten Behandlungsauftrags des Patienten an einen im eHealth Verzeichnis (BMfG) registrierten Gesundheitsdienstleister (z.B. Arzt) gebunden und kann auch in diesem Fall vom Patienten selektiv gesteuert werden.

Jede andere Interpretation ist wirklich nur Panikmache durch die ÄK, die mit dieser Kampagne ganz andere Ziele verfolgt.

Nur der Partient hat über ein Portal Einsicht (wie z.B. auch beim Telebanking auf sein Konto) und wird dort auch über alle Zugriffe genauestens informiert. Solange nicht ein Widerspruch zur gesetzlichen Aufbewahrungspflicht besteht, hat er auch die Möglichkeit, Daten löschen zu lassen.

Antworten Querulix
12.11.2011 10:39
1 3

Ungeheuerliche Panikmache

Solche Stellungnahmen und Inserate sollen das Vertrauen in Ärzte stärken?

Hier wird bewusst Panik gemacht.

Richtig ist vielmehr:

Die ELGA Teilnahme ist für Patienten nicht verpflichtend. Bei einer Teilnahme kann jeder seine Daten komplett oder selektiv ausblenden oder den Zugriff verwehren.

Ein Zugriff ist grundsätzlich mit einem Behandlungsauftrag verbunden, woher also die "100.000" kommen sollen, ist nicht nachvollziehbar.

Jeder Zugriff wird genau protokolliert (wann, wer, welche Daten, etc.). Jeder Patient kann das jederzeit online überprüfen.

Das bedeutet gegenüber dem heutigen Sicherheitsstandard eine deutliche Verbesserung (z.B. gegenüber den Zugriffen auf Daten in Klinikinformationssystemen, in denen die meisten Daten auch heute schon gespeichert sind).

Die heutigen Systeme der Niedergelassenen Ärzte sind um Größenordnungen unsicherer gegen Angriffe von außen als ELGA Repositories. Wenn heute jemand unbedingt Einblick in Patientendaten haben möchte, ist das derzeit erheblich leichter und keiner kann's nachvollziehen.

Warum Journalisten immer wieder ungeprüft die ÄK-Meinung wiederkäuen und nicht in der Lage sind, diesen haarstreubenden Unsinn zu hinterfragen, ist nicht nachzuvollziehen. Alle Unterlagen sind online einsehbar und zeigen ganz klar, woher der Wind hier weht.

Re: Ungeheuerliche Panikmache

Die Panik hat das Ministerium selbst zu verantworten:
Zu Beginn der Elga Planung wurde auf den Gesundheitsdatenschutz ueberhaupt vergessen. Der Kreis der zugriffsberechtigten Gesundheitsdiensteanbietern war schier unlimitiert.
Der Kontakt zu den kuenftigen Anwendern wurde sträflich vernachlaessigt.
Auch jetzt kann von userfriendliness noch ueberhaupt keine Rede sein.
Es ist diese maßlose Arroganz, die jegliches Vertrauen im
Keim erstickt hat.

Antworten Antworten Antworten Querulix
13.11.2011 09:52
0 1

Re: Re: Woher haben sie denn diesen Unsinn?

Genau das Gegenteil ist der Fall. Offensichtlich kennen sie Entwicklung der Gesetzeslage im Gesundheitsdatenschutz nicht.

Begonnen wurde von der STRING Kommission 1999/2000, die mit den Magda-Lena Richtlinien die ersten Grundlagen für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen geschaffen wurde.

Nach längerer Entwicklungsphase wurde dann im November 2004 das Gesundheitstelematikgesetz verabschiedet, das einen verschärften Datenschutz gegenüber dem DSG 2000 vorsieht. Damit wurden auch die gröbsten Lücken beseitigt (z.B. Faxen von Befunden, etc. - das sind die wirklichen Datenschutzlücken!!)

Aus den Erfahrungen mit diesem Gesetz und dem GIN (Gesundheitsinformationsnetzwerk) wurde dann auch die rechtliche Grundlage für ELGA mit einem Novellierungsentwurf des GesTelGes erarbeitet. Hier ist der Zugriff auf Gesundheitsdaten sehr strikt geregelt. http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/E_Health/Rechtsrahmen/ELGA_Gesetz_Begutachtungsentwurf_des_Gesundheitstelematikgesetzes_GTelG_2011

Das scheint ihnen alles entgangen zu sein oder sie verbreiten bewusst das Gegenteil.

Re: Re: Re: Woher haben sie denn diesen Unsinn?

Gerade das DSG 2000 wird von Behoerden viel zu 'grosszoegig' zu Ungunsten der betroffenen Buerger interpretiert. Sie wollen einfach alle Daten haben und kriegen sie auch durch die Behauptung, dass es fuer ihre Verwaltungszwecke noetig ist.

Re: Gerade durch ELGA

Jeden Tag hat fast jeder Mensch irgendwelche Symptome.
Man untersucht Patienten differentialdiagnostisch auf der Basis von Verdachtsdiagnosen, veranlasst durch Veraenderungen der Befindlichkeit und durch Funktionsstörungen.
Oftmals aber sind es blosse Zufallsbefunde.
Die meisten Untersuchungen fuehren zu keiner Diagnose.
Daher sind viele definierte Diagnosen eigentlich Verdachtsdiagnosen und sollten als solche besser gekennzeichnet sein.
Man wird in der Medizin viel schneller zu einer Diagnose verurteilt als von einem Gericht zu einer Strafe.
Es ist kaum moeglich, zur Diagnosenkorrektur einen Rechtsweg zu beschreiten.
Elga heißt lebenslaenglich verurteilt zu sein.

Antworten Antworten karcsi
12.11.2011 17:19
0 2

Re: Re: Gerade durch ELGA

quatsch, lesens doch den beitrag von querulix nochmals, bitte

Stoeger enttaeuscht mich wirklich sehr

http://www.familienmedizin.net/files/publs/Patientendaten.ppt
Buergerrechte und Menschenrechte haben Vorrang in der sozialen und freiheitlich verfassten Demokratie.

Antworten Querulix
12.11.2011 10:51
0 1

Re: Stoeger enttaeuscht mich wirklich sehr

Würde Ihnen sehr empfehlen, anhand des ELGA Gesetzesentwurfs zu überprüfen, ob diese Forderungen auf Ihren Folien nicht bereits erfüllt sind?

- Jeder Patient, bzw. sein gesetzlicher Vertreter, verfügt ununterbrochen über Datenspeicherung und Zugriff auf seine Krankengeschichte.
Erfüllt durch online Zugriff.

-Der Audit Trail , ein Protokoll der Zugriffe , zeigt auf: „Wer hat wann worauf zugegriffen?“ –
Dieses Protokoll wird jedes Quartal dem Patienten übermittelt.

Kann automatisiert oder online jederzeit durchgfeührt werden

-Ordinationskarte oder Stationskarte sind dabei zu wenig:
Jeder im Gesundheitswesen Beschäftigte muss eine personalisierte ID-Karte haben (was ist mit Aushilfen??)

Sie kennen das Register der Gesundheitsdiensteanbieter eHVD (ehvd.at)?

-Zu fordern ist die freie Wahl der Patienten:
„ELGA – ja bitte !“
„ELGA – nein danke ( Opt out) !“
Ist vorgesehen

-„ELGA – alle meine personenbezogenen Dateien garantiert verlässlich löschen !“

Ein Löschen der Daten auf Wunsch des Patienten ist bereits im DSG 2000 festgelegt

Wenn Sie also die Gesetzestexte wirklich lesen und sich vielleicht bei kompetenten Stellen erkundigen, sehen Sie, dass ELGA genau nach Ihren wünschen konzipiert ist. Wollen Sie hier ebenfalls bewusst desinformieren?

Re: Re: Stoeger enttaeuscht mich wirklich sehr

www.ehvd.at
Nicht gefunden

Antworten Antworten Antworten Querulix
13.11.2011 08:30
0 1

Re: Re: Re: Stoeger enttaeuscht mich wirklich sehr

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Health-Verzeichnisdienst

Wenn sie nicht einmal davon eine Ahnung haben, auf welcher Grundlage diskutieren sie denn hier?

Deshalb eine ausführliche Erklärung, die ihnen vielleicht auch eine ungefähre Vorstellung über Datenschutz im Gesundheitswesen vermittelt.

 
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