SPÖ: Steuervorteil für Eltern streichen

SPoe Steuervorteil fuer Eltern
SPoe Steuervorteil fuer Eltern(c) Clemens Fabry
  • Drucken

SPÖ-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder fordert die Abschaffung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuung - oder eine Beschränkung auf klar definierte Einrichtungen. Das System sei "stark zweifelhaft".

Wien. Von SPÖ-Seite wird jetzt die mit der Steuerreform 2009 eingeführte Absetzbarkeit der Kosten für die Kinderbetreuung massiv infrage gestellt. Für Familien mit Kindern bis zu 10 Jahren gibt es derzeit einen Steuervorteil, weil diese Betreuungskosten bis zu 2300 Euro im Jahr von der Steuer absetzen können. „Entweder man streicht es ganz oder man beschränkt es auf die angebotenen Einrichtungen zur Kinderbetreuung“, schlägt Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) im Gespräch mit der „Presse“ vor.

Anlass für Schieders jetzigen Vorstoß ist ein Berufungsentscheid des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) in der Außenstelle Wien: Dieser hatte, wie das „Rechtspanorama“ der „Presse“ bereits am 7. November berichtet hat, der Linie des ÖVP-geführten Finanzministeriums widersprochen. Demnach ist ein Acht-Stunden-Kurs für eine Großmutter oder eine 16-Stunden-Schulung für einen Babysitter nicht ausreichend, um die geforderte pädagogische Qualifikation zu gewährleisten und damit die Absetzbarkeit zu rechtfertigen.

„Das ist ein Thema, das auf dem Tisch liegt“, meint der Finanzstaatssekretär. Die Bundesregierung solle jedenfalls eine Lösung anbieten, weil „Rechtssicherheit“ für Eltern notwendig sei. Der Unabhängige Finanzsenat kommt mit seiner Erkenntnis der Linie der SPÖ weit entgegen. Denn die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten war Anfang 2009 auf Betreiben der ÖVP in die Steuerreform hineinreklamiert worden. In der SPÖ gibt es nach wie vor Widerstände dagegen, dass auch die Kosten für private Kinderbetreuung, etwa durch einen Babysitter, steuerlich geltend gemacht werden können.

„Das System ist stark zweifelhaft“, betont Staatssekretär Schieder. Er macht auch kein Hehl daraus, dass die Kanzlerpartei keine besondere Freude mit der Einführung der Absetzbarkeit gehabt hat. „Das war immer ein umstrittener Bereich.“ Mit der jetzigen Entscheidung des Finanzsenats werde eine neue Situation geschaffen.

Mehr Geld für Kindergartenplätze

Für ihn stellt sich die Frage, „ob die Absetzbarkeit heute überhaupt noch sinnvoll ist.“ Einerseits wird die jetzige Regelung, dass die Kosten für die Betreuung daheim steuerlich abgesetzt werden können, durch den UFS-Entscheid infrage gestellt. Andererseits gebe es inzwischen das Angebot von Gratis-Kindergärten, die ohnehin nicht von der Steuer absetzbar seien. Schieder überlegt daher, dass es besser wäre, die staatlichen Mittel gleich für den Ausbau von Kindergartenplätzen aufzuwenden.

Der Finanzstaatssekretär verweist darauf, dass die Möglichkeit bisher weitaus weniger stark als ursprünglich angenommen genützt werde. Das Finanzministerium war nämlich von einem Einnahmenausfall durch diesen Steuervorteil für Eltern von 165 Millionen Euro im Jahr ausgegangen. Im Jahr 2009, dem ersten Jahr nach der Einführung, war die Absetzbarkeit nur im Ausmaß von 37 Millionen Euro ausgeschöpft worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.