Islam-Seminar: Urteil gegen Vortragende bestätigt

Islam-Seminar: Urteil gegen Vortragende bestätigt
Islam-Seminar: Urteil gegen Vortragende bestätigt(c) EPA (FELIX HEYDER)
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Nach einem Vortrag am FP-Bildungsinstitut wurde Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das Urteil.

Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag das Urteil erster Instanz gegen die Vortragende eines umstrittenen Islam-Seminars bestätigt. Elisabeth Sabaditsch-Wolff war im Februar nach einem Vortrag am Freiheitlichen Bildungsinstitut wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sowohl Rechtsanwalt Michael Rami als auch die Staatsanwaltschaft legten damals Rechtsmittel ein.

In dem Seminar für FPÖ-Jungwähler hatte Sabaditsch-Wolff dem Propheten Mohammed einen "relativ großen Frauenverschleiß" unterstellt und durchklingen lassen, er habe "gerne mit Kindern ein bisschen was" gehabt - wobei sie sich auf den Umstand bezog, dass dessen dritte Frau der islamischen Überlieferungen zufolge bei der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.

Richter: "Wertungsexzess"

Bei dieser Aussage leuchte "deutlich ein Wertungsexzess" hervor, betonte OLG-Senatsvorsitzender Leo Levnaic-Iwanski in der Urteilsbegründung. Würde man "isoliert" erklären, dass Mohammed "Sex mit einem Kind hatte" würde das wohl nicht unter Strafe gestellt. Aber die von Sabaditsch-Wolff vorgenommene "Verbrämung der Aussage", komme einer Verspottung gleich und sei daher zu verurteilen.

Levnaic-Iwanski verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit der Pflicht verknüpft sei, sich einer Äußerung zu enthalten, die für andere grundlos beleidigend sei. Außerdem berief sich Levnaic-Iwanski auch auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz gegen die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter, die 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.

"Schwarzer Tag für Österreich"

Sabaditsch-Wolff zeigte sich nach dem Urteil entsetzt. Es sei "ein schwarzer Tag für Österreich", betonte sie. Die 480 Euro Geldstrafe will sie nicht bezahlen. Ihr Anwalt kündigte an, sich an den EGMR und den Obersten Gerichtshof wenden zu wollen. Die Meinungsfreiheit sei verletzt worden, weil seine Mandantin nur Tatsachen berichtet habe.

Unterstützung bekam Sabaditsch-Wolff vom Wiener Akademikerbund. Vorstandsmitglied Christian Zeotz  sprach von "Gesinnungs-" und "Politjustiz. Mit dem Urteil sei ein "Limes überschritten" worden in Richtung "Beendigung der Meinungsfreiheit".

Der Wiener Akademikerbund ist seit Mai nicht mehr Teil des - der ÖVP nahe stehenden - Österreichischen Akademikerbundes. Anlass für die Trennung war, dass der Obmann des Wiener Bundes die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes und eine "generelle Beendigung der Einwanderung" gefordert hatte.

(APA)

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