Die Beamtenabgabe soll verfassungswidrig sein. Richter und Staatsanwälte seien verfassungsrechtlich besonders geschützt. Man dürfe Richter ohnedies niemals absetzen.
Wien/Aich. „Das ist an Impertinenz und politischer Dummheit kaum noch zu überbieten.“ Die Regierungsmitglieder sollten „ihr Hirn einschalten“. Richtergewerkschafter Klaus Schröder findet im Gespräch mit der „Presse“ harte Worte, wenn es um die sogenannte Beamtensteuer geht, die bei den Budgetplanungen im Gespräch ist.
Die Staatsbediensteten, so der Plan, sollen einen Beitrag dafür leisten, dass ihr Job gesichert ist. Wenn diese Abgabe auch Richter und Staatsanwälte betreffen würde, wäre das „krass verfassungswidrig“, meint Schröder. Seine Argumentation: Richter und Staatsanwälte seien verfassungsrechtlich besonders geschützt. Man dürfe Richter ohnedies niemals absetzen. Nun könne die Politik aber auch nicht einfach eingreifen und eine Sondersteuer bei Richtern einheben, damit ihr Arbeitsplatz gesichert ist. Sollte die Regierung von ihrem Plan tatsächlich nicht abrücken, kündigt Schröder Klagen beim Verfassungsgerichtshof an. Dieser werde dann die neue Abgabe aufheben, ist sich Schröder sicher.
Experte: Steuer kein Problem
Der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer sieht die Sache allerdings ganz anders: Wenn die neue Steuer alle Beamten treffe und der Budgetsanierung zugutekomme, sei es „natürlich auch zulässig“, dass Richter und Staatsanwälte zur Kasse gebeten werden. Der besondere verfassungsrechtliche Schutz habe überhaupt nichts mit der geplanten Abgabe zu tun, betont der Verfassungsjurist.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2012)