Gesetzesänderung könnte Molterer Verfahren erspart haben

Korruptions-Entschärfung 2009 beendete Ermittlungen gegen Molterer
Korruptions-Entschärfung 2009 beendete Ermittlungen gegen Molterer (c) APA/HELMUT FOHRINGER (Helmut Fohringer)
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Ermittlungen gegen den Ex-Vizekanzler wegen Sponsorings durch die Casinos Austria wurden unter anderem deshalb eingestellt, weil das Delikt des "Anfütterns" gestrichen worden war.

Die Entschärfung des Korruptionsstrafrechts im Jahr 2009 hat den ehemaligen VP-Vizekanzler Wilhelm Molterer  möglicherweise vor einem Strafverfahren bewahrt. Wie jetzt bekannt wurde, prüfte die Korruptions-Staatsanwaltschaft damals das Sponsoring einer Wahlveranstaltung des ÖVP-Spitzenkandidaten am 22. September 2008 durch die Casinos Austria. Das Verfahren unter anderem deshalb eingestellt, weil das Delikt des "Anfütterns" zuvor vom Gesetzgeber entkriminalisiert worden war. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Montag mit.

Die FPÖ hat das Sponsoring der Casinos Austria am Samstag publik gemacht. Sie brachte gegen Molterer und die Casinos Austria eine neue Anzeige ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit außerdem wegen einer Zahlung durch den Glücksspielkonzern Novomatic gegen den Ex-Vizekanzler. 

"Anfüttern" nur kurze Zeit strafbar  

Die Ermittlungen 2009 waren laut Behördensprecher Martin Ulrich durch eine anonyme Anzeige ausgelöst worden. Diese sei aber erst nach der Entschärfung des Korruptionsstrafrechts per 1. September 2009 eingegangen.

Gemäß der davor geltenden Rechtslage hätte es sich um einen Fall von "Anfüttern" eines Amtsträgers handeln können. Demnach war Amtsträgern wie Molterer nämlich jede Geschenkannahme in Hinblick auf ihre Amtsführung verboten. Diese Anfang 2008 durchgeführte Verschärfung des Korruptionsstrafrechts war allerdings nur von kurzer Dauer: Nach massiven Protesten von Großkonzernen wie Siemens und Uniqa sowie der von ihnen gesponserten Kultur-Events wurde das Anfüttern per 1. September 2009 wieder entkriminalisiert.

Man habe die Ermittlungen daher schon allein deshalb beenden müssen, "weil es aus rechtlichen Gründen nicht mehr strafbar war", sagte Ulrich. Nicht beurteilen wollte er, ob es ein Strafverfahren gegen Molterer gegeben hätte, wenn es das Anfütterungsverbot noch gegeben hätte: "Das ist hypothetisch." Er meinte allerdings, die Anzeige gegen Molterer sei "mäßig substratreich" gewesen. Das Justizministerium sei von der Anzeige nicht informiert worden.

Molterer weist Vorwürfe zurück

Molterer wies die Vorwürfe sowohl im Zusammenhang mit Casinos Austria als auch mit Novomatic in einer schriftlichen Stellungnahme zurück: "Ich verwehre mich gegen Vorwürfe, die in einer anonymen Anzeige bzw. in einer Anzeige gegen mich erhoben wurden. Diese entbehren jeder Grundlage und sind falsch." Er habe davon aus den Medien erfahren und sei bis jetzt von den zuständigen Behörden nicht kontaktiert worden.

(APA/Red.)

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