Christliche Partei droht mit Wahl-Anfechtung

33 Unterstützungserklärungen kosten CPÖ-Chef Gehring das Antreten bei der Nationalratswahl in Niederösterreich. Er will die Wahl anfechten.
33 Unterstützungserklärungen kosten CPÖ-Chef Gehring das Antreten bei der Nationalratswahl in Niederösterreich. Er will die Wahl anfechten.(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Christliche Partei Österreichs darf in Niederösterreich nicht bei der Nationalratswahl antreten. Obmann Gehring ist empört und kündigt eine Anfechtung an.

[Wien/Red./APA] Es bleibt zwar nach den Sitzungen der Landeswahlbehörden dabei, dass bundesweit neun Parteien bei der Nationalratswahl am 29. September antreten werden. Allerdings steht bereits jetzt eine mögliche Anfechtung der Wahl im Raum. Grund dafür ist, dass sich eine der Kleinparteien, die Christliche Partei Österreichs (CPÖ), durch die Wahlbehörde in Niederösterreich benachteiligt sieht.

Die CPÖ wird bei der Nationalratswahl jetzt nur in vier Bundesländern auf dem Stimmzettel stehen. In Niederösterreich seien 33 Unterstützungsunterschriften für ungültig erklärt worden, beklagte CPÖ-Obmann Rudolf Gehring am Freitag. Damit habe man die in Niederösterreich nötigen 500 Unterschriften nicht zusammengebracht. Auch in Salzburg habe es zu wenige rechtsgültige Unterstützungserklärungen der CPÖ gegeben, bestätigte am Freitag die dortige Landeswahlbehörde.

Gehring ist empört und kündigte eine Wahlanfechtung an. Er spricht von „politischer Willkür“ und Rechtsbruch. Zudem rief er dazu auf, auch in Ländern, in denen seine Partei keine Kandidatur geschafft hat, diese dennoch zu „wählen“. Bei der Auszählung würde ein solcher Stimmzettel freilich nicht gelten. Offiziell antreten kann die CPÖ nunmehr in Oberösterreich, der Steiermark, in Vorarlberg und im Burgenland.

Nach der Sitzung der Landeswahlbehörden werden folgende neun Parteien bundesweit antreten: SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ, Grüne, KPÖ, das Team Stronach, die Piratenpartei sowie die Neos (Das Neue Österreich und Liberales Forum).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2013)

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