"Nationalratswahl für Ausländer" am 24. September

"Nationalratswahl für Ausländer" am 24. September(c) Die Presse (Fabry)
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SOS Mitmensch fordert ein Wahlrecht für Nichtstaatsbürger und hält eine symbolische "Pass-egal-Wahl" ab.

Österreich hinke im europäischen Vergleich beim Wahlrecht für Ausländer hinterher - so das Ergebnis einer Studie, die SOS Mitmensch und die Demokratieforscher Rainer Bauböck und Gerd Valchars am Dienstag präsentierten. SOS Mitmensch kündigte an, am 24. September eine symbolische Nationalratswahl für Nichtstaatsbürger ("Pass-egal-Wahl") abhalten zu wollen.

Der Ausschluss eines signifikanten Teils der Wohnbevölkerung von Wahlen sei eine Einschränkung der Demokratie, sagte Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch. "Die österreichische Politik betrifft alle, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben, unabhängig vom Pass."

Österreich gehöre mit einer ausländischen Wohnbevölkerung von etwa einer Million zu den europäischen Staaten mit den höchsten Einwanderer-Anteilen, erklärte Bauböck vom European University Institute. Gleichzeitig habe Österreich aber einen der restriktivsten Zugänge zu politischen Rechten und Staatsbürgerschaft. "Daraus folgt, dass ein großer Teil der Gesellschaft zwar den Gesetzen unterworfen, aber von demokratischer Beteiligung ausgeschlossen ist", kritisierte Bauböck.

Laut europäischer Wahlrechtsstudie gehört Österreich zu jener Minderheit von zwölf europäischen Staaten, in denen das Wahlrecht strikt an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist. Ausländerwahlrechte sind in den meisten Staaten auf kommunale Wahlen beschränkt. Eine allgemeine Erweiterung auf regionale Wahlen gibt es in Dänemark, Großbritannien, Schweden, der Slowakei und Ungarn. Als Alternative zum Ausländerwahlrecht können Einwanderer über den Zugang zur Staatsbürgerschaft das Recht auf demokratische Beteiligung erhalten. Österreich gehört jedoch gemeinsam mit Dänemark, den baltischen Staaten, Bulgarien und Ungarn auch in dieser Hinsicht zu den restriktivsten in der EU. Die Beneluxstaaten, Finnland, Irland, Griechenland, Schweden und die Slowakei kombinieren relativ inklusive Staatsbürgerschaftsgesetze mit dem allgemeinen kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige.

(APA/Red.)

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