Wiener Wahlrecht: SPÖ warnt vor grünen "Tricksereien"

Archivbild: Klubchef Rudi Schicker
Archivbild: Klubchef Rudi SchickerStanislav Jenis / Die Presse
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Die von den Grünen angestrebte Änderung der Geschäftsordnung könnte eine Wahlwiederholung bewirken, glaubt der rote Klubchef Rudi Schicker. Er wirft dem Koalitionspartner "Anlassgesetzgebung" vor.

In der rot-grünen Koalitionsregierung in Wien gärt es weiter. Der Grund ist erneut das Wiener Wahlrecht. Die Grünen wollen das Wahlrecht mittels Änderung der Geschäftsordnung – unterstützt von der Opposition und am roten Koalitionspartner vorbei – doch noch reformieren und wollen am kommenden Freitag im Landtag entsprechende Anträge stellen. Die SPÖ will dies aber nicht zulassen. SP-Klubchef Rudi Schicker sprach am Freitag von „Tricksereien“ und warnte vor verfassungswidrigen Punkten in den grünen Anträgen. Sollten diese durchgehen, müsste die kommende Wahl mitunter wiederholt werden.

Er verstehe prinzipiell den Wunsch, gewisse Dinge in der derzeitigen Geschäftsordnung des Landtags reformieren zu wollen – aber, sagte Schicker in Richtung Grüne: „Das hier hat einen extrem hohen Anteil an Anlassgesetzgebung, und das gefällt mir überhaupt nicht.“ Bisher seien derartige Eingriffe stets im Konsens mit allen im Stadtparlament vertretenen Fraktionen nach vorangehender Beratung beschlossen worden.

„Nicht verfassungskonform“

Eine derartige Vorgangsweise wünscht sich der SPÖ-Klubobmann auch für die nunmehrigen Anträge der Grünen. Denn diese seien offenbar nicht ganz im Bilde über die Konsequenzen ihrer Ideen. „Die drei grünen Anträge enthalten einige Punkte, die wohl nicht ganz verfassungskonform sind.“ Boxen die Grünen also die Modifizierung der Geschäftsordnung mithilfe der Opposition tatsächlich durch, könnten alle darauffolgenden Gesetze, die auf dem neuen Regelwerk fußen, sowie die im Oktober stattfindende Wien-Wahl vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden, so Schicker. Die Grünen sehen die Änderung der Geschäftsordnung in der nächsten Landtagssitzung als letzte Möglichkeit, den Mehrheitsfaktor im Wahlrecht doch noch zu eliminieren.

(APA)

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