Wer darf wählen? Fragen und Antworten zur Wien-Wahl

Der Stimmzettel
Der StimmzettelAPA/HELMUT FOHRINGER
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Frage: Was wird gewählt am 11. Oktober?

Antwort: Mit dem weißen Stimmzettel die 100 Abgeordneten zum Landtag, der in Wien gleichzeitig der Gemeinderat ist - und mit dem gelben Stimmzettel die (40 bis 60) Mandatare der Bezirksvertretung.

Frage: Wer darf wählen?

Antwort: Den Gemeinderat dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - die Bezirksvertretungen auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Wien. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde - weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Frage: Muss ich wählen gehen?

Antwort: Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Frage: Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Antwort: In der "Amtlichen Wahlinformation", die Ende September allen Wahlberechtigten zugestellt wird. Wollen Sie es gleich wissen, können sie auf wahlen.wien.gv.at unter "Wahllokalsuche" erfahren, welches Wahllokal zu Ihrer Wohnadresse gehört. >> Zur Wahllokalsuche

Frage: Wo kann ich wählen?

Antwort: In einem der 1.499 Wahllokale - 650 davon barrierefrei -, bei einer der 30 Stimmabgabemöglichkeiten in Krankenhäusern oder Geriatriezentren - und abgesehen davon: Überall, seit Einführung der Briefwahl, aber nur mit Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme per Post, persönlich oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen, und das auch schon vor dem 11. Oktober. Die Bezirkswahlbehörden haben auch am Samstag 10. Oktober (bis 16.00 Uhr) und am Wahlsonntag (bis 17.00 Uhr) offen - wenn man die Stimme einem Boten anvertraut. Selbst kann man mit Wahlkarte in allen dafür vorgesehenen Wahllokalen in Wien wählen. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.

Frage: Wann kann ich wählen?

Antwort: Seit Einführung der Briefwahl immer - ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag (dann aber nicht mehr mit Briefwahl!)

Frage: Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Antwort: Sie müssen sie beim Magistratischen Bezirksamt beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at, aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis 7. Oktober (schriftlich) bzw. 9. Oktober (persönlich oder online) - wobei es am Freitag für die Briefwahl schon zu spät ist. Bei Anträgen nach Dienstag, 6. Oktober, wird nicht garantiert, dass die Wahlkarte rechtzeitig zugestellt werden kann, deshalb wird persönliche Abholung am Magistrat empfohlen.

Frage: Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Antwort: Ja, Sie müssen Ihre Identität glaubhaft machen. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Frage: Wer sind die Menschen im Wahllokal?

Antwort: Der "Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die am Stimmzettel steht, zwei Wahlzeugen als beobachtende Vertrauenspersonen nominieren.

Frage: Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Antwort: Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Frage: Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Antwort: Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Frage: Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Antwort: Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Frage: Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Antwort: Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Frage: Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Antwort: Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Frage: Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?

Antwort: Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf die Wahlzelle nur von einer Person betreten werden.

Frage: Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Antwort: Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat "für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung" zu sorgen.

Frage: Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Antwort: Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Frage: Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Antwort: Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Frage: Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Antwort: Nein, das ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einer Strafe von 210 Euro rechnen.

Frage: Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Antwort: Prinzipiell ja - aber gewählt haben Sie diese dann nicht. Denn gültig ist nur Ihre Stimme für eine am Stimmzettel aufgedruckte Partei.

Frage: Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Antwort: Insgesamt vier - drei bei der Gemeinderatswahl, nämlich an einen Wahlkreiskandidaten und zwei Kandidaten vom Stadtwahlvorschlag, eine bei der Bezirksvertretungswahl.

Frage: Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Antwort: Nein. Jede Person, der Sie eine Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Ist das nicht der Fall, gilt der Grundsatz: "Kreuz (bei der Partei) schlägt Vorzugsstimme". Die Partei gilt also als gewählt, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Frage: Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Antwort: In der Wahlzelle liegen die Listen mit den Kandidaten auf - also die Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlvorschläge.

Frage: Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Antwort: Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben. Den alten Stimmzettel müssen Sie dann vor der Wahlbehörde zerreißen und "zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses" mit sich nehmen.

Frage: Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Antwort: Ja, aber nur in einem dafür vorgesehenen Wahllokal innerhalb Wiens. Dafür brauchen Sie ein Wahlkarte.

Frage: Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Antwort: Ja, das dürfen Sie - und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am Wahlsonntag 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde liegt - also im Fall der (portofreien) Postsendung de facto am Freitag. Sie müssen die Wahlkarte aber nicht per Post schicken, sondern können sie auch durch Boten oder persönlich zur Wahlbehörde bringen (lassen).

Frage: Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Antwort: Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfrist!

Frage: Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?

Antwort: Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.

Frage: Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Antwort: Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Gemeindewahlordnung schreibt vor, dass nach Ende der Stimmabgabe das Wahllokal zu schließen ist. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfskräfte und die Wahlzeugen dürfen drinnenbleiben.

Frage: Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Antwort: Alle Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Sobald die Stimmen eines Bezirks ausgezählt sind, wird das Ergebnis veröffentlicht - das ist in der Regel ab ca. 18.30 Uhr. Das Gesamtergebnis sollte rund um 20.00 Uhr vorliegen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis", "Trend" und "Hochrechnung"?

Antwort: Das Ergebnis ist die - ausgezählte - Zahl der Stimmen (und damit auch der Stimmenanteil in Prozent), die die Parteien erreicht haben. Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke) zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den "Trend" ablesen. Der lässt aber - vor allem wenn noch nicht viele Gemeinden ausgezählt sind - kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das - das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Frage: Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Antwort: Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen ein Mandat bekommen - denn auch von der Partei weiter hinten gereihte Kandidaten können in den Gemeinderat einziehen, wenn sie genügend Vorzugsstimmen bekommen. In Wien ist das aber sehr schwierig. Weil vorgereiht wird ein Kandidat im Wahlkreis nur, wenn er ebenso viele Vorzugsstimmen bekommen hat wie ein Mandat "kostet" - und auf Stadtebene braucht er sogar 1,25 mal so viele Nennungen wie Stimmen für ein Restmandat nötig sind. Leichter haben es Kandidaten der ÖVP, die parteiintern vereinbart hat, dass ein Zehntel dieser Hürden für die Vorreihung reicht.

Frage: Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Antwort: Erst am Montag Abend, nach Auszählung der Briefwahl. Am Sonntag wird rund um 20.00 Uhr das vorläufige Endergebnis veröffentlicht. Amtlich wird das Endergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde voraussichtlich am 20. Oktober.

Frage: Was ist die "Fünf-Prozent-Hürde"?

Antwort: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der 18 Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

(APA)

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