Ex-Stewardess blitzt gegen AUA ab

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Die Flugbegleiterin kündigte anlässlich des erzwungenen Wechsels zu Tyrolean 2012 und wollte mehr Kündigungsentschädigung.

Wien. Es galt als Plan B zur Rettung der angeschlagenen AUA: Weil eine Einigung zwischen Management und Belegschaft über die künftige Entlohnung nicht gelang, verfrachtete die Lufthansa-Tochter das fliegende Personal mit 1. Juli 2012 zur Konzernschwester Tyrolean, die ihren Mitarbeitern weniger zahlte. Eine Flugbegleiterin, die anlässlich des Betriebsübergangs vom Recht Gebrauch machte zu kündigen, klagte die AUA auf eine höhere Kündigungsentschädigung. Vor dem Obersten Gerichtshof blitzte sie nun in letzter Instanz ab.

Laut Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz können Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem sie eine maßgebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen erkennen oder erkennen mussten, kündigen. Und zwar unter Einhaltung der für sie geltenden Fristen. Die Stewardess, nach AUA-Angaben eine ehemalige Betriebsrätin, kündigte am 28. Mai 2012 unter Einhaltung der gesetzlichen Frist per Ende Juni 2012.

Weil nach dem Gesetz ihr Ansprüche „wie bei einer Arbeitgeberkündigung“ zustanden, wollte sie aber so behandelt werden, als hätte die AUA sie gekündigt; das wäre nur zum Quartalsende 30. September 2009 möglich gewesen, weshalb die Frau für drei Monate fiktiver Weiterbeschäftigung 14.220 Euro verlangte.

Sieg nur in erster Instanz

Zwar sprach das Landesgericht St. Pölten ihr diesen Betrag zu. Doch das Oberlandesgericht Wien drehte die Entscheidung um und lehnte ab. Zu Recht, bestätigte nun der OGH: Macht ein Arbeitnehmer von seinem Recht zur kurzfristigen Kündigung Gebrauch, dann entfalle mit der Arbeitspflicht nach einem Monat auch umgekehrt die Pflicht zur Entlohnung (8 ObA 28/15y). Hätte sich die Frau von Anfang an darauf berufen, dass sie die längerfristige Arbeitgeberkündigung für sich in Anspruch nimmt, dann wäre ihr das Gehalt auch für diese Dauer zugestanden (im Gegenzug hätte sie sich arbeitsbereit halten müssen).

AUA-Konzernsprecher Peter N. Thier spricht auf „Presse“-Anfrage von einer Einzelklage; wie groß die Belastung gewesen wäre, hätte das Höchstgericht zugunsten der Frau und etwaiger Kollegen in gleicher Lage entschieden, kann er nicht beziffern. Rechtsanwalt JOsef Grünanger sprach gegenüber der APA von einigen Millionen Euro, weil mit Blick auf diesen Prozess Verjährungsverzichte für rund 100 Ex-Mitarbeiter abgeschlossen worden wären.

Faktum ist, dass die Auslagerung des fliegenden Personals zur Tyrolean nur noch von historischer Bedeutung ist: 2014 konnten sich Management und Belegschaft doch noch einigen, sodass seit Ende März 2015 der komplette Flugbetrieb bei der AUA ist. Offen ist jetzt noch ein internes Schlichtungsverfahren mit ehemaligen Tyrolean-Piloten, die sich schlechter als zuvor behandelt fühlen.

Außerdem wird im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Betriebsübergang weiter über Pensionen gestritten: Grünanger rechnet im nächsten halben Jahr mit einer OGH-Entscheidung darüber; man wolle aber, dass der OGH die Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. In dem Fall würde es noch länger dauern. Bei den Pensionen geht es um Summen zwischen 100.000 und 500.000 Euro pro Person, insgesamt um rund 50 Mio. Euro. Diese Zahl wird von der AUA jedoch nicht bestätigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2015)

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