Gewalttätiger türkischer Jugendlicher durfte ausgewiesen werden – und will jetzt zurück

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot gegen einen Türken gebilligt, der in Österreich gelebt und als 15-Jähriger mehrmals ältere Frauen ausgeraubt hatte. Das Aufenthaltsverbot ist mittlerweile abgelaufen, der Mann möchte zurückkommen.

Was wiegt schwerer: Das Recht eines Ausländers, sein Leben mit der Familie in Österreich zu verbringen, oder das Interesse der Öffentlichkeit, dass gefährliche Straftäter außer Landes gebracht werden? Diese Frage stellte sich für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Fall eines gebürtigen Türken, der den Großteil seiner Jugend in Österreich verbracht hatte und hier mehrere Raubüberfälle verübt hatte.

"Nichts mehr zuschulden kommen lassen"

Wie der Gerichtshof in einem heute verkündeten Urteil entschied, genießt der Schutz der öffentlichen Sicherheit Vorrang (30441/09). Der Gerichtshof billigte die Ausweisung des Mannes und ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot. Dieses ist mittlerweile abgelaufen; der Mann lebt heute in der Türkei, möchte aber nach Österreich zurückkommen. "Er hat sich seither nichts zuschulden kommen lassen", sagt seine Anwältin Banu Kurtulan zur "Presse".

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