Der Oberste Gerichtshof (OGH) untersagt eine Kampagne, die mit der alleinigen Kompetenz der Ärzte warb, Gesundheitsfragen zu beantworten und Medikamente auszugeben.
Entscheidet sich die Mehrheit einer Wohnungseigentumsanlage für eine Gemeinschaftsladestation, sollte sie diese rasch errichten. Sonst riskiert man einen Überschuss an Einzelstationen.
Der nachgebesserte Sanierungsplan sieht eine neue Variante vor, bei der ein Treuhänder das Sagen hat. Was das bewirkt, was es den Gläubigern bringen kann – und welche Fragen noch offen sind.
Die auf EU-Ebene mit Remit II novellierten Transparenzpflichten im Energiegroßhandel lassen einen Fokus auf das Relevante vermissen. Das Zuviel an Information schadet dem Ziel. – Eine vergebene Chance.
Eine Lippen-Gaumen-Spalte wurde in einer Tiroler Klinik korrekt, aber gegen den Willen der Eltern in einem Durchgang geschlossen. Der Erhalter muss wegen anschließender Komplikationen zahlen.
Für die Gastgewerbeberechtigung reicht künftig nicht mehr der Abschluss eines beliebigen Studiums. Aktive Gastro-Akademiker dürfen aber weiterarbeiten.
Der 7. März ist der Stichtag für die ganz großen Player auf dem digitalen Markt, von Alphabet bis Microsoft: Als „Gatekeeper“ müssen sie die Umsetzung neuer Fairness-Regeln belegen. Profitieren sollten Kunden und Mitbewerber.
Besitzerin einer Erdgeschoßwohnung ließ Mauer zum Nachbargarten aufstellen und stieß sich an Veränderungen nebenan. Ihre Klage war aber rechtsmissbräuchlich.
Die Medienberichte über die größte Insolvenz in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte überschlagen sich. Was steckt wirklich hinter dem Vorhang aus Zahlen und Paragraphen? Ein Gastbeitrag als Versuch einer Diagnose.
Ein Unternehmen aus dem Sicherheitsgewerbe hatte das Abmahnen von Falschparkern zum Geschäftsmodell gemacht. Eine – wenn auch nur vorläufige – OGH-Entscheidung setzt dem nun Grenzen.
Mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie wurde das Gesetzgebungsverfahren in Österreich immer noch nicht eingeleitet. Es droht nun eine Geldstrafe in Millionenhöhe.
Exekutivbeamter in Zivil legte dienstliche Stellung offen. Und gefährdete damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die korrekte Wahrnehmung seiner Aufgaben, entschied der Verwaltungsgerichtshof.
Publizität. Neben höheren Zwangsstrafen für jene, die ihre Zahlen nicht veröffentlichen, wird nun auch über die Einführung eines Strafdelikts diskutiert.
Haben sich manche Investoren bei der Signa zu gut abgesichert, was jetzt womöglich die Aussichten der Gläubiger mindert? Und wovon hängt es ab, ob allfällige Haftungsansprüche ausgeschöpft werden?