Blau-Silber: Red Bull setzt sein Recht durch

BlauSilber Bull setzt sein
BlauSilber Bull setzt sein(c) EPA (ROLF VENNENBERND)
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Oberster Gerichtshof verbietet Eingriff in abstrakte Farbmarke. Red Bull ist Inhaber einer solchen abstrakten Farbmarke für die Kombination Blau-Silber ihrer bekannten Energy-Drink-Dosen.

Wien. Markenschutz ist nicht mehr auf Wortmarken und Bildmarken (Logos) beschränkt. Auch der Schutz für Aspekte des werblichen Auftritts (z.B. Werbeslogans) oder das Aussehen des Produkts ist wichtig für Unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte den aufwendig geschaffenen Werbewert solcher Erkennungszeichen durch Imitation ausnützen.

Auch der Schutz für Farben in abstrakter Weise (unabhängig von den Konturen der Farbverwendung) ist relevant, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen; solche „abstrakten Farbmarken“ werden von den Markenämtern meist nur dann akzeptiert, wenn die Farbe vom Anmelder bereits umfassend als Kennzeichen verwendet wurde (Verkehrsgeltungsnachweis); Farben sollen nicht wahllos monopolisiert werden können.

Red Bull ist Inhaber einer solchen abstrakten Farbmarke für die Kombination Blau-Silber ihrer bekannten Energy-Drink-Dosen. Darauf gestützt konnte Red Bull kürzlich vor dem OGH (17 Ob 27/11m) endgültig verhindern, dass ein Konkurrenz-Energy-Drink ebenfalls in blau-silbernen Dosen in der EU vermarktet wird. Der Konkurrent hängte sich mit der Farbgebung unzulässig an Marke und Produkt von Red Bull an, um an deren Ruf und Unterscheidungskraft teilzuhaben, entschied der OGH.

Dr. Schumacher ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte (am Verfahren als Vertreter der klagenden Red Bull GmbH beteiligt).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)

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