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Ungarn verletzt EU- und Völkerrecht

21.10.2012 | 18:29 |  PETER HILPOLD (Die Presse)

Ungarns Bodenschutzgesetz sieht umfangreiche Nationalisierungen vor. Es widerspricht der Menschenrechtskonvention, den EU-Freiheiten und der neuen Verfassung.

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Innsbruck. Seit seinem Amtsantritt im Jahr 2010 hat der ungarische Premier Viktor Orbán – wie bereits in seiner ersten Amtsperiode 1998–2002 – ausländische Landwirte in Ungarn ins Visier genommen. Auch Österreicher fürchten nun um ihr Eigentum. Vor einer Woche hat Orbán die Tonart nochmals verschärft. Was steckt dahinter? Wäre eine Enteignung rechtlich überhaupt zulässig?

Nach der Wende 1989/90 wurde das fruchtbare Ackerland in Ungarn von Landwirten aus Westeuropa – und dabei gerade auch aus Österreich – entdeckt. Sie konnten in dem kapitalarmen Land relativ große Flächen zu günstigen Preisen erstehen und innerhalb weniger Jahre Betriebe aufbauen, die äußerst effizient wirtschaften, auch und gerade zum Wohle der ungarischen Volkswirtschaft.

Im Jahr 1994 wurde der Erwerb von Ackerland durch Ausländer mit dem „Ackergesetz“ praktisch unmöglich gemacht. Juristische Personen dürfen seitdem überhaupt kein Ackerland mehr erwerben – in der Vergangenheit hatten Ausländer ungarischen Grund häufig indirekt über Gesellschaftsanteile erworben. 1995 wurde das „Bodenschutzgesetz“ verabschiedet, das den ungarischen Staat verpflichtet, Ackerland in Naturschutzgebieten zurückzukaufen bzw. zu enteignen. Da die Ausweisung von Naturschutzgebieten in sehr großzügiger Form erfolgt ist und nach wie vor erfolgen kann, wäre damit die Basis für umfangreiche Nationalisierungen geschaffen.

 

Beim Beitritt nicht beachtet

Das Bodenschutzgesetz 1995 blieb allerdings auf der praktischen Ebene in der Zeit der sozialistischen Regierung zwischen 2002 und 2010 in Ermangelung von Budgetmitteln unangewendet. Dies mag auch der wesentliche Grund dafür sein, dass es durch die Maschen der EU-Kontrollen im Rahmen des ungarischen Annäherungsprozesses an die EU schlüpfte. Ungarn trat der EU am 1.Mai 2004 mit aufrechtem Bodenschutzgesetz bei: im Nachhinein betrachtet ein unverständlicher Vorgang!

Was den Ausländergrundverkehr betrifft, wurden Ungarn großzügige Übergangsfristen gewährt. Nach der letzten Verlängerung sollen diese am 1. Mai 2014 auslaufen.

Zur Unterlaufung dieser Frist wurden in Ungarn sogenannte „Taschenverträge“ angeboten: heimlich geschlossene Vorverträge, die nach dem Ende der Übergangsfrist gleichsam „aus der Tasche“ gezogen werden sollen und eine grundbücherliche Eintragung der schon vor Jahren erworbenen Flächen sicherstellen sollen. Der ungarische Staat hat diese gegen das Ackergesetz verstoßenden Verträge für nichtig erklärt, und Personen, welche am Zustandekommen solcher Verträge beteiligt waren, sollen ab Mitte nächsten Jahres mit Strafsanktionen belegt werden. Vor allem dienen diese Verträge aber als willkommener Anlass, politisch gegen ausländische, vor allem österreichische, Grundbewirtschafter mobil zu machen.

Müssen nun österreichische Grundbesitzer, die bereits vor dem Inkrafttreten des Ackergesetzes 1994 rechtmäßig Eigentum erworben und dieses auch im Grundbuch eingetragen haben, um ihr Land fürchten? Finden rechtsstaatliche Kriterien Anwendung, wohl kaum. Die neue ungarische Verfassung (in Kraft seit 1.Jänner 2012) verbürgt einen international vorbildhaften Eigentumsschutz. Das behauptete öffentliche Interesse an einer Enteignung von Naturschutzgebieten nach Maßgabe des Bodenschutzgesetzes kann auf dieser Grundlage nicht Bestand haben.

 

„Voller Schutz“ für Investitionen

Zusätzliche Verteidigungslinien werden durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Eigentumsschutz, 1. Zusatzprotokoll, Art. 1) sowie durch bilaterale Investitionsschutzabkommen gezogen. Das österreichisch-ungarische Abkommen aus 1989 lässt keinen Zweifel daran, dass Investitionen „voller Schutz“ zu gewähren ist und dass eine Enteignung eine Entschädigungspflicht zu Marktwerten zur Folge hätte. Enteignete Investoren haben Zugang zum Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

Zudem würden solche Enteignungen EU-Grundfreiheiten (insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit) und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verletzen. Die ungarische Regierung mag damit spekulieren, dass die Finanzkrise die europäischen Institutionen voll und ganz im Banne hält. Enteignungen der angekündigten Art sollten aber die EU-Kommission wohl politisch zum Handeln zwingen.

Weshalb dieses Spiel mit dem Feuer? Man mag auf den ersten Blick auf nationalistischen Übereifer tippen. Eine prosaischere Antwort liefert ein Blick in das ungarische Einkommensteuerrecht: Danach sind Erträge aus Pachtverhältnissen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit steuerbefreit. Investitionen in Agrarland sind also äußerst attraktiv. Ausländische Investitionen erhöhen den Grundpreis und vermindern die Rendite. Laut Medienberichten verfügen 58% der ungarischen Parlamentarier über Agrarland, das sie größtenteils verpachten.

Univ.-Prof. Peter Hilpold lehrt Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2012)

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45 Kommentare
 
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Gast: Taschenvertragskaiser
28.10.2012 13:07
0 1

Taschenvertrag

Toll, dann werde ich mit unserem Praesidenten einen Taschenvertrag machen, dass ich bei der naechsten Wahl Kaiser von Oesterreich werde :)

Grunderwerb

Dieser Artikel ist ein neuerlicher Beweis dafür, dass man Experten nicht trauen sollte.
Die Frage ist immer: Wer bestellt das Gutachten. Dementsprechend ist das Ergebnis.

Antworten Gast: Stan L.
28.10.2012 19:15
0 0

Re: Grunderwerb

Na ja, der Wortlaut des ungarischen Bodenschutzgesetzes ist doch ganz klar. Da lässt sich mit einem Gutachten weder in die eine noch in die andere Richtung etwas ändern. Es ist ganz gut, das dieses Gesetz offen diskutiert wird. Bis jetzt habe ich noch keine rechtliche Analyse gelesen, die die in der "Presse" veröffentlichte widerlegt hätte. Leider.

Antworten Antworten Gast: S. Y.
28.10.2012 22:56
0 0

Re: Re: Grunderwerb

Das Bodenschutzgesetz findet sich auch in deutscher Sprache im Netz. Selbstverständlich kann man hoffen, dass dieses Gesetz nicht in aller Strenge Anwendung finden wird. Aber das ist nur ein schwacher Trost. Eben: leider.

Gast: Gegen globale Ausbeutung
25.10.2012 08:34
0 2

EU-Spitze besteht aus Bilderbergern und Goldman Sachs Leuten

Die organisieren die Ausbeutung und Unterdrückung der Menschen in der EU und schei$$en auf Menschenrechte.

Aber das verschweigen unsere Medien.

Antworten Gast: @Gegen globale Ausbeutung
25.10.2012 10:45
0 0

Re: EU-Spitze besteht aus Bilderbergern und Goldman Sachs Leuten

Naj klar, blöd wäre die, oder glauben sie ein Redakteur der kommunistischen "Rude pravo" hätte seinen Sessel behalten wenn der über die Kommunisten hergezogen wäre? (blödes Beispiel...).

Wes Brot ich ess'...

Gast: Na und?
24.10.2012 07:32
3 0

Auch bei den Tschechen gibt es einige Extrawürste...

ZB haben sie alles so gedeichselt, daß Restitutionen von vertriebenen Österreichern kaum noch möglich sind.

Benes-Dekrete und andere verbrecherische Gesetze lassen grüssen!

Auch in einigen Balkanstaaten gibt es nach wie vor Dekrete, die Resitutionen verbieten.

Die Osterweiterung wird uns Österreichern noch lange weh tun...

Re: Auch bei den Tschechen gibt es einige Extrawürste...

"Auch in einigen Balkanstaaten gibt es nach wie vor Dekrete, die Resitutionen verbieten."

Habsburgergesetz ;-)

3 0

EU-Recht?

Was hat die EU mit Recht zu tun? Die drehen sich doch alles, wie sie es gerade brauchen.

Ignorieren ist noch zuviel der Ehre.

Wozu die Aufregung?

Die Dummheit der EU auf Premier Orban zu schieben, ist eigenartig. Hauptsache es bleibt irgendetwas hängen, scheint die Devise zu sein.

Antworten Gast: yoshi1
23.10.2012 14:31
0 3

Re: Wozu die Aufregung?

Die Dummheit von Premier Orba auf die EU zu schieben, ist eigentartig. Hauptsache es bleibt irgend etwas hängen.

Schon komisch, dass es so rum auch Sinn ergibt, oder? Hauptsache Anti-EU (die hier natürlich auch nicht sauber gearbeitet hat, das will ich gar nicht abstreiten) ...

Gast: Hilf Otz
22.10.2012 10:02
1 0

Geben die ungarischen Verkäufer

dann den Österreicher den Kaufpreis zurück? Ach so, die müssen nicht, das wurde von Orban ja anders geregelt.

Gast: 88er
22.10.2012 09:56
2 2

Ungarn verletzt und verhetzt

muss es korrekt heissen.

Gast: na und
22.10.2012 08:54
4 2

Österreich verletzt Menschenrechte permanent


mit seinen Klassengesetzen und seiner Klassenjustiz.

Gast: Funktioniert nur nicht..
22.10.2012 02:10
1 0

Oder andere Gründe?

Derartige Enteignungen funktionierten noch nie, das Ergebnis wird sein, das diese Böden entweder gar nicht mehr bewirtschaftet werden, oder durch ermangelnden Ertrag nach der Enteignung innerhalb kürzester Zeit aufgegeben werden.

Die Ungarn könnten aber auch Spekulieren, die Gründe zu enteignen um sie dann China zu verkaufen, die im Moment sehr fleißig und eifrig sind, landwirtschaftliche Gründe auch weit über den Marktpreis zu kaufen.

Die Folge wird so oder so sein, Ungarn wird schon sehr bald sehr tief für Lebensmittel in die Tasche greifen zu müssen, das lachende Auge dabei, Österreich wird sehr gut an dieser Fehlpolitik verdienen!

Re: Oder andere Gründe?

Das ist schon jetzt der Fall. Ertragreiche Ackerböden werden enteignet, und verwandeln sich wieder in Steppe.

Orbans Neidhetze fällt aber immer noch auf fruchtbaren Boden bei vielen Ungarn.
Zumal die Ungarn eine noch größere Neidgesellschaft sind als die Österreicher.

4 0

Rechtsbruch ist erlaubt,...


...sagen Spindelegger und Faymann und ihre Chefs in Brrüssel.

Die gesamten EU-Finanzpolitik der letzten Jahre basiert auf Rechtsbruch.

Und ausserdem:

Erlaubt Österreich den Verkauf von Ackerland an juristische Personen und Investoren?
Unter welchen Bedingungen darf man hier Landwirtschaftsflächen kaufen?

Antworten Gast: Bauernland in Bauernhand
22.10.2012 09:04
1 4

Re: Rechtsbruch ist erlaubt,...

Ein Bauer, der Grund kauf, investiert. Soviel zur Terminologie.

Die Österreicher haben legal Grund in Ungarn gekauft. Dieser soll nun willkürlich enteignet werden. Das ist das Problem.

Antworten Antworten Gast: Lecter
22.10.2012 19:10
4 1

Re: Re: Rechtsbruch ist erlaubt,...

..die Bauern haben bestehende Ungarische Gesetze umgangen-wenn sie dafür enteignet werden war das eben das Risiko dabei. Auch ein Nichtlandwirt im ÖSIland darf ja keinen landwirtschaftlichen Grund kaufen wenn ein Bauer sein Interesse anmeldet.

Antworten Antworten Antworten Gast: Haro von Wenen
24.10.2012 14:12
1 0

Kein Problem

wenn Ungarn dafür das bezahlte Geld samt fairen Zinsen zurückgibt. Beides behalten geht net, das wäre Raubrittertum.

Antworten Antworten Gast: janosch kovac
22.10.2012 14:31
4 1

Re: Re: Rechtsbruch ist erlaubt,...

Ein "Taschenvertrag" ist kein legaler Kauf von landwirtschftlichem Grund und Boden. Das wußten beide Vertragspartner bei Vertragsabschluß.

Antworten Antworten Gast: Ist und Van
22.10.2012 10:35
3 0

Re: Re: Rechtsbruch

Da gehts um zwei verschiedene Paar Schuhe. Die "Taschenverträge" sind offenbar illegal (weil bewusst zur Umgehung der Grundverkehrsgesetze geschlossen). Auch in Österreich sind Verträge nichtig, mit denen die Grundverkehrsgesetze umgangen werden sollen. Egal wie sie getarnt werden.
Enteignung von rechtmäßig (!) erworbenem Grund ist eine ganz andere Sache.Sowas gibt es grundsätzlich, bei öffentlichem Interesse und gegen Entschädigung auch in praktisch jedem Land. Was ein öffentliches Interesse ist, ist aber ein dehnbarer Begriff.

Gast: noch einer
21.10.2012 20:51
4 3

Völkerrecht wie mans braucht ?

Wurde das Völkerrecht ,
um die Angriffskriege der NATO zu legitimieren ,
nicht als veraltet ad acta gelegt ?
und nun wenn man das Völkerrecht gegen einen
EU Ungehorsamen verwendet werden kann ,
wird es aus der Schublade gezaubert ?

Antworten Gast: AlterKämpfer
24.10.2012 07:09
0 0

Re: Völkerrecht wie mans braucht ?

Völkerrecht hat keine Rechtsqualität!

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Re: Völkerrecht wie mans braucht ?

EU Recht ist nicht Völkerrecht.

Antworten Antworten Gast: Obergscheiter
22.10.2012 08:56
1 0

Re: Re: Völkerrecht wie mans braucht ?


selbstverständlich fällt EU-Recht auch unter den Begriff (mehrstaatliches) Völkerrecht - auch wenn es nicht für alle Staaten der Welt gilt.

 
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