Knapp an Entlassung vorbei

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Dienstkontakt zum Chef kann Pflicht sein.

Wien. Mitarbeiter können auch im Krankenstand verpflichtet sein, ihrem Arbeitgeber für wichtige dienstliche Informationen zur Verfügung zu stehen. Eine kranke Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei, die massive Probleme mit ihrem männlichen Chef hatte, war als vertrauensunwürdig entlassen worden, weil sie für wichtige Auskünfte nachhaltig nicht zur Verfügung stand. Die Frau litt an Burn-out, konnte – und durfte kontrollärztlich – aber Termine in der Arbeiterkammer und einen Skiurlaub absolvieren. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass Arbeitnehmer vertrauensunwürdig sein können, wenn sie im Krankenstand Kontakt zum Arbeitgeber verweigern (9 ObA 115/ 13x). Sie können verpflichtet sein, unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung den Arbeitgeber schädigt, in einem Ausmaß zu geben, das ihre Genesung nicht beeinträchtigt. Weil hier nicht genug konkretisiert wurde, um welche Informationen es ging und gerade der gewünschte Kontakt zum männlichen Kanzleipartner gesundheitlich unzumutbar war, war die Entlassung unzulässig. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2014)

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