Hypo: OGH öffnet Tür zu zivilrechtlicher Manager-Haftung

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Schadenersatz. Erstmals hat sich der Oberste Gerichtshof mit einer Schadenersatzklage der Kärntner Hypo gegen frühere Manager und Aufsichtsräte befasst: Die Vorinstanzen haben die Haftung für einen unbesicherten Kredit vorschnell abgelehnt, das Oberlandesgericht Graz muss nochmals prüfen.

Wien. Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung des Milliardendebakels um die Kärntner Hypo rückt jetzt auch die zivilrechtliche Verantwortung ins Blickfeld: Erstmals hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der Bank unabhängig von einer strafrechtlichen Verantwortung für Schäden haften - in diesem Fall für einen Sechs-Millionen-Euro-Kredit, der ohne grundbücherliche Sicherheit vergeben wurde. Ein Hoffnungsschimmer für die Steuerzahler: Der Gerichtshof hat die abweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Sache ans Oberlandesgericht Graz zurückgeschickt. Die Haftung steht damit zwar noch nicht fest; sie ist aber erstmals vom Höchstgericht als möglich erkannt worden.

Der Streit könnte beispielgebend für andere Prozesse um riskante Geschäfte werden. Er betrifft einen Kredit, mit dem ein kroatischer Hotelbetreiber 2005 mit seiner Firmengruppe Grundstücke auf der Insel Jakljan nahe Dubrovnik kaufen wollte. Obwohl als Folge des Zerfalls Jugoslawiens eine grundbücherliche Besicherung nicht möglich war, genehmigten die damaligen Vorstände Günter Striedinger und Wolfgang Kulterer, ein Prokurist sowie der Aufsichtsrat den Kredit über sechs Millionen Euro und weitere 700.000 Euro für Transaktionskosten.
Als 2007 die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie die International Finance Corporation als Konsortialbanken ins Hotelportfolio der Gruppe einstiegen, hätte die Hypo aus dem Geschäft aussteigen können; das tat sie aber nicht. Vielmehr wurde der Kredit auf eine britische Limited umgeschuldet. Das Projekt stockte, die Hypo blieb auf rund sechs Millionen Euro Schaden sitzen.

Sorgfaltspflichten verletzt?

Vertreten durch die Grazer Kanzlei Held Berdnik Astner & Partner, klagte die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG Striedinger, Kulterer und einen Prokuristen auf Schadenersatz in dieser Höhe; von drei Aufsichtsratsmitgliedern, die nur einen Teil des Kredits abzusegnen hatten, will sie 440.000 Euro. Weil der Kredit ohne ausreichende Prüfung des Risikos und ohne Bestellung von Sicherheiten vergeben worden sei, hätten die sechs Beklagten ihre Sorgfaltspflichten verletzt.
Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage ab, ohne sich näher mit dem Verschulden der Organe, der Frage der Verjährung oder dem Schaden zu befassen: Seit der Umschuldung, mit der die Organe nichts mehr zu tun hatten, sei der ursprüngliche Kredit getilgt, die Beklagten seien also außer obligo. Das OLG Graz erkannte zwar, dass der Schaden nicht beseitigt, sondern bloß verlagert war. Es lastete jedoch der Hypo an, stillschweigend zugestanden zu haben, dass 2007 schadensfrei hätte aussteigen können.

Das widerspreche allerdings, wie nun der OGH der Klägerin bestätigte (9 ObA 102/13k), den Ausführungen der Hypo in ihrer Klage, wonach die kroatische Firmengruppe schon 2007 insolvenzgefährdet gewesen sei; genau deshalb seien ja die Konsortialbanken beigezogen worden; verlustfrei auszusteigen sei damals also nicht möglich gewesen.
Das OLG Graz muss nun prüfen, ob die Organe nach ihrem Wissensstand 2005 sorgfältig vorgegangen sind. Allein mit der Begründung, die Bank hätte ihre Schadensminderungspflicht verletzt oder die Schadenshöhe unschlüssig errechnet, darf die Klage nicht abgewiesen werden.

(Die Presse. Printausgabe vom 7.4.2014)

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