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Behindert: Schadenersatz für Unterhalt

03.03.2008 | 18:08 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Der Oberste Gerichtshof spricht Eltern erstmals die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können. Der Spitalserhalter haftet.

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  • Entscheidung im Volltext

WIEN. Der sechseinhalbjährige F. ist ein aufgeweckter, intelligenter Bub. Er braucht viel Pflege, viel mehr als andere Kinder seines Alters. Er litt bei seiner Geburt an Meningomyelozele (MMC), einem Defekt an der Wirbelsäule, hat einen Wasserkopf, aus dem ein Schlauch zur Ableitung der überschüssigen Flüssigkeit führt, und Klumpfüße. Starke Medikamente haben seinen Körper angegriffen, etliche Operationen hat er hinter sich, die nächste steht unmittelbar bevor.

Wenigstens finanziell haben die Eltern ausgesorgt: Nachdem bei der Untersuchung der Mutter während der Schwangerschaft in einem Kärntner Spital etwas übersehen wurde, haftet die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft für sämtliche Lebenshaltungskosten des Kindes, und zwar auch für die Zukunft. Der Oberste Gerichtshof hat erstmals den Eltern eines Kindes, das ohne einen solchen ärztlichen Fehler nicht geboren worden wäre, dem Grunde nach vollen Ersatz sowohl für den Basisunterhalt als auch für den Mehrbedarf zugesprochen, der sich aus der Behinderung ergibt. Für die ersten viereinhalb Lebensjahre machten die Eltern 204.578,52 Euro geltend (die genaue Höhe wird jetzt noch geklärt).

Der OGH war um eine sachliche Behandlung des emotional aufgeladenen Themas bemüht. Allzu schnell erschallt die Kampfparole vom „Kind als Schaden“, wenn es um einen Ersatz für „Wrongful birth“ geht. Für eine Geburt also, die ohne den Behandlungs- oder Aufklärungsfehler unterblieben wäre. Neben intensiven fachlichen Diskussionen und erbitterten ideologischen Auseinandersetzungen hat es auch schon eine parlamentarische Initiative des freiheitlichen Abgeordneten Peter Fichtenbauer gegeben: „Aus der Tatsache der Geburt eines Menschen ist ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen“, sollte demnach künftig im ABGB stehen. Fichtenbauer reagierte auf ein Urteil aus 2006, mit dem diese Judikatur bereits eingeleitet worden war: Auch damals hielt der OGH Basisunterhalt und Mehrbedarf für ersatzfähig; der Fall ging aber zurück in die erste Instanz, weil nach einer Warnung des Arztes („Sie gehen mir in die Risikoambulanz“) ein mögliches Mitverschulden der Mutter zu klären war. Die Sache endete mit einem Vergleich.


Fehler in der Risikoambulanz

Zurück zum jüngsten Fall: Die Frau, Mutter eines 20- und eines 15-jährigen Kindes aus einer früheren Ehe, war in einer neuen Lebensgemeinschaft schwanger geworden. Ihre Frauenärztin schickte die immerhin schon 36-Jährige in die Risikoambulanz eines Landeskrankenhauses. Bei der ersten Untersuchung sah alles sehr gut aus, von einer Fruchtwasseruntersuchung wurde ihr sogar abgeraten, weil die Befunde aussahen, als wäre die Frau altersmäßig „auf 26 Jahre heruntergerutscht“. Ganz anders die Lage zwei Monate später, wieder in der Risikoambulanz. Da hätte man erkennen können, dass sich der Fötus nicht so entwickelte, wie er sollte. „Hätte man“, wohlgemerkt: Denn die völlig unerfahrene Ärztin, die beim Organscreening Dienst machte, übersah eine aufschlussreiche Veränderung am Schädel und nahm es kommentarlos hin, dass die Beine des Embryos nicht einsehbar waren. Bei einem besser organisierten Betrieb hätte die Ärztin Kollegenhilfe anfordern oder die Schwangere wiederbestellen müssen. Wäre die MMC erkannt worden, hätten die Eltern über die zu erwartende Behinderung aufgeklärt werden müssen. Und aus damaliger Sicht hätten sie die Schwangerschaft abbrechen lassen – was sie hätten tun dürfen und zur Folge gehabt hätte, dass sie keinen Unterhalt für ein Kind zahlen müssten.

Während das Landesgericht Klagenfurt den Eltern dennoch nur den Mehrbedarf infolge der Behinderung zusprechen wollte, gingen das Oberlandesgericht und der OGH weiter und billigten den Klägern den gesamten Unterhalt zu. Penibel setzte sich das Höchstgericht mit – fast (s. unten) – allen Pro- und Contra-Argumenten auseinander. „Man kann sagen, dass dieser Schadenersatz nun im gesamten deutschen Sprachraum anerkannt ist“, sagt Anwalt Gerhard Moser (Murau), Vertreter der Eltern, unter Verweis auf das OGH-Urteil, das deutsche und Schweizer Entscheidungen zitiert. Dem Einwand, dass ein Kind nicht als Schaden betrachtet werden solle, begegnet der OGH mit der Bemerkung, dass „der Mensch sowohl in seiner körperlichen als auch physischen Existenz von Ereignissen betroffen sein kann, die dann Schadenersatzansprüche auslösen“. Der Warnung der Beklagten vor der Etablierung einer „Sekuritätseugenik“ sei erst gar nicht nachzugehen.

Gestützt auf den Behandlungsvertrag, der auch den Schutz der finanziellen Interessen der Schwangeren umfasse, sprach der Gerichtshof den Eltern den gesamten Unterhaltsschaden zu. „Der Mutter (den Eltern) erkennbar drohende schwerwiegende Behinderungen des Kindes vorzuenthalten und ihr (ihnen) die Möglichkeit eines gesetzlich gerechtfertigten Schwangerschaftsabbruchs zu nehmen kann nicht folgenlos bleiben“, so der OGH. An einem schwerwiegenden Fehler der Ärztin sei nicht zu zweifeln. Das Urteil sei „absolut zu begrüßen“, sagt Anwalt Moser erleichtert.

FÄLLE: So urteilte der OGH

1999 sprach der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals Eltern eines schwer behinderten Kindes, das sie bei ordnungsgemäßer Information über den Defekt abgetrieben hätten, den Ersatz des Mehraufwands durch die Behinderung zu (1 Ob 91/99k).

2006 bejahte der OGH grundsätzlich den Ersatz für Basisunterhalt und Mehrbedarf, schickte den Fall aber zurück ans Erstgericht, weil noch Tatsachenfragen zu klären waren. Ein Vergleich folgte (5 Ob 165/05h).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2008)

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38 Kommentare
 
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Gast: Tanja
14.03.2008 11:47
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Liebe Leute

Tja was soll man dazu sagen. Diese Menschen, die ein solches denken unterstützen sind kank. Es ist viel leichter ein Kind im Bauch einer Frau zu töten als wenn es auf der Welt ist, den dann wäre es Mord. Man kann z.B.: ein Kind das behindert ist bis zu dem 9 Monat abtreiben, das ist der pure Wahnsinn.

Es ist unglaublich das wir in der heutigen Zeit schon so weit sind, dass wir ein Kind als Schadensfall bezeichnen. Das erinnert einen sehr stark an den zweiten Weltkrieg zurück.

kirchmair
13.03.2008 09:06
0 0

ein JA zur Fristenregelung ist ein JA zum OGH-Urteil

Die Entrüstung ist fehl am Platz, wer JA zur Fristenregelung sagt, sagt auch JA zu diesem OGH-Urteil. Es ist Heuchelei, für behinderte Menschen einzutreten, aber die Tötung vermutlich behinderter ungeborener Kinder zu befürworten - auf Grund eines Verdachts, mehr ist es nicht.

In den letzten 3 Jahrzehnten wurden zahllose Ungeborene getötet, bei denen Ärzte im nachhinein draufgekommen sind, daß sie gar nicht behindert waren. Oder was haben Mütter bzw. Eltern mitgemacht, die von Ärzten zu einer Abtreibung gedrängt wurden und dann ein gesundes Kind zur Welt gebracht haben ? Warum ist der OGH auf diesem Auge blind und warum erhalten Eltern auf Grund dieser ärztlichen Fehldiagnosen keinen Schadenersatz?

Bei Ungeborenen herrscht heute das Gesetz der Willkür. Ein Mensch ist ein Mensch, ob geboren oder ungeboren, ob behindert oder nicht (weniger) behindert, und Kinder sind immer ein Zeichen von Hoffnung. Wenn in einer Gesellschaft Kinder zum Schaden werden, ist sie dem Untergang geweiht.

markus499
11.03.2008 18:58
0 0

unglaublich

Danke Klaubi!

es ist unglaublich, welche meinungen sich hier finden! der großteil in diesem forum spricht von eugenie - da fühlt man sich doch gleich wieder in eine schändliche zeit während des 2. weltkrieges zurückversetzt.
1. wenn ihr alle das leben von behinderten als so lebensunwürdig degradiert, dann fragt sie doch selbst. es gibt unzählige beispiele, wo behinderte und ihr umfeld glücklich zusammenleben!
2. abtreibung = tötung eines menschenlebens.
wer sich dem nicht bewusst ist, kann sich im internet bestens aufklären lassen. sowohl die beschreibung der abtreibungsmethoden als auch die bilder sprechen eindeutige worte.
unsere gesellschaft ist echt krank.

Gast: Klaubi
07.03.2008 19:32
0 0

Liebe Leute

sowohl beruflich habe ich mit geistig "behinderten" Kindern gearbeitet als auch später im engsten Familienumfeld ein Kind mit schwersten sozialen und seelischen Defiziten mitbetreut. Ersters war eine echte Bereicherung - alles was man an Zuwnedung gab kam 50-fach verstärkt zurück (ebenso wie das Gegenteil) zweiteres war oft sehr, sehr aufreibend aber retrospektiv betrachtet würde ich es nicht missen wollen und meine damalige Entscheidung (unter den damaligen Umständen) ebenso wieder treffen. Daher: Habt Mut Leute ! Der bequeme Weg ist nicht immer der richtige, der scheinbar steinige kann den eigenen Charakter sehr, sehr fördern und nur darauf kommt es letzendlich an im Leben, denn nur das ist es was der Umwelt und einem selbst wieder zugute kommt !

Antworten Gast: AEIOU
08.03.2008 13:39
0 0

Re: Liebe Leute

Habt Mut zur Unbarmherzigkeit. Habt Mut für die Rückversicherung in Petris Land. Habt Mut dazu, was ihr dem Behinderten antut. Habt Mut, ihm ein Leben in Abhängigkeit zu garantieren. Habt Mut, ihn der öffentlichen Wohlfahrt nach eurem Tod zu überlassen. Habt Mut zu eurer Niedertracht.

strozzi
06.03.2008 18:13
0 0

Weshalb soll die Allgemeinheit zahlen,

wenn Ärzte pfuschen? Oder wenn sich erwachsene Menschen, im voller Kenntnis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, für ein Kind entscheiden, dass voraussichtlich einen höheren Bedarf haben wird. Wieso soll die Allgemeinheit die Kosten für diese doch sehr private Entscheidung tragen? Und warum sollte der öffentlichen Hand nicht die Möglichkeit gegeben werden, bei nachgewiesenem Fehlverhalten von Medizinern, Ersatz für den daraus resultierenden finanziellen Schaden zu fordern?

Antworten strozzi
07.03.2008 06:02
0 0

Re: Weshalb soll die Allgemeinheit zahlen,

sorry wegen Rsf... Manchmal sind die Fingerchen einfach zu schnell und die Augen zu langsam.

Gast: emma
06.03.2008 15:15
0 0

Juidkatur gegen

Die Fälle mit behindert geborenen Kinderrn sind zwar plakativ, aber eigentlich besteht kein Unterschied zu sonstigen Fällen der schuldhaften Verletzung der Aufklärungspflicht. Der OGH ist bei Verletzung der Aufklärungspflicht durch Ärzte sehr streng, auch bei Operationen. Wenn der Arzt nicht ausreichend über Operationsrisiken aufklärt und ein Schaden eintritt, dann haftet er allein deshalb, nicht etwa nur, wenn die OP schlecht gemacht wurde.
Der Gedanke ist der, dass ein Patient informiert und selbstbestimmt entscheiden soll, ob er ein bestimmtes Risiko eingehen will. Der Arzt soll nicht selbstherrlich über den Patienten entscheiden, sondern der Patient soll ausreichend infomiert werden, um selbst entscheiden zu können. Genau die gleiche Überlegung besteht im Falle des Unterhalts für behinderte Kinder. Nicht der Arzt soll entscheiden, dass eine Frau eben ein behindertes Kind zu bekommen hat, sondern sie soll sich selbst bewußt dafür oder dagegen entscheiden können.

Ophicus
04.03.2008 16:01
0 0

Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Da Behinderungen ein Grund für Abtreibungen sind der sogar über die Frist hinaus möglich ist - wieso nicht konsequenter Weise die Tötung auch nach der Geburt ermöglichen? Spart eine Menge Geld und das Kind will ja offenbar sowieso niemand haben.

Antworten strozzi
06.03.2008 18:06
0 0

Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Seid Ihr alle bescheuert? Es geht nicht um Abtreibung, sondern um die Lebenskosten! Es geht darum, wer zahlen soll! Von Abtreibung ist keine Rede.

Antworten Antworten Gast: AEIOU
08.03.2008 13:49
0 0

Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

In diesem Fall geht es um die Euthanasie. Ich nehme ja an, daß Ihr Beitrag ironisch gemeint war. Was aber im Falle der Ermordung des Kretins, das ist das Geschöpf bei aller Hochachtung vor dem Leben, gegeben ist. Die Euthanasie als letzter Ausweg? Wenn ich mir die Bilder, die zum Thema Contergan gezeigt wurden in Erinnerung rufe, dann betrachte ich die Euthanasie als barmherzige Handlung. Es ist ein Akt der Umbarmherzigkeit ein intelligentes Wesen zum Bodenkriechen zu verurteilen. Nur sich einfach abputzen und die Ärzteschaft zu mißbrauchen kann nicht akzeptabel sein. Selbermachen. Und nicht "abputzen". Oder bedingunslos selbst dafür geradestehen.

Antworten Antworten Ophicus
07.03.2008 09:45
0 0

Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Natürlich geht es um Abtreibung. Der Schaden besteht darin, dass das Kind nicht abgetrieben wurde. Nur deshalb müssen die Lebenskosten vom Arzt übernommen werden.

Nachdem ein Schaden einmal verursacht wurde gibt es im Schadenersatzrecht im Prinzip zwei Möglichkeiten. Entweder muss man für die Beseitigung des Schadens aufkommen oder - wenn das nicht möglich oder unwirtschaftlich ist - die Folgekosten übernehmen.

Es ist also nur konsequent wenn man dem Arzt die Möglichkeit gibt den verursachten Schaden (die ungewollte Geburt des Kindes) zu beseitigen.
Brutal, aber konsequent.

Antworten Antworten Antworten Gast: AEIOU
08.03.2008 13:54
0 0

Re: Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Der Arzt als Helfer. Und Mörder. Wie bequem. Andere sollen das "beseitigen" wozu man nicht steht. Und wie infam. Wenn die Mutter, der Vater spielt weniger Rolle, informiert wurde, womit sie schwanger ist, dann muß sie die Konsequenzen auch tragen . Und auch tragen können. Daß sich in das höchstpersönliche Recht der Mutterschaft Rechtsverdreher und Pfaffen einmischen ist die Bevormundung, von der sich auch die Frau des 21.Jahrhunderts noch nicht befreit hat. Wenn sie das, was sich Mensch nennt, zur Welt bringen will. Soll sie. Aber nur, wenn sie auch für die Folgen aufkommen kann. Und nicht die Gesellschaft dafür verantwortlich macht.

Antworten Gast: Plagosus
06.03.2008 13:55
0 0

Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

An OGH-richterinnen?

Antworten Gast: niko
05.03.2008 08:53
0 0

Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Sie rufen damit zum Mord an Behinderten an sich auf. Das nennt sich Euthanasie. Unglaublich. Ich rate ihnen, mit ihrer Meinung in Zukunft im Stillen zu bleiben. Das wäre für sie und alle Beteiligten eine Wohltat.

Antworten Antworten Peregrin
06.03.2008 11:16
0 0

Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Raten Sie das lieber dem OGH.

Antworten Antworten Ophicus
05.03.2008 14:06
0 0

Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Ein geborener Mensch ist vom Gesetz geschützt. Ein ungeborener Mensch nur nach Ende der Frist - wohl weil erst dannach der Mensch als Mensch zählt. Besteht die Gefahr, dass das Kind behindert ist darf aber auch nach dieser Frist (der "Menschwerdung") noch straflos abgetrieben werden. Der Behinderte wird also weniger geschützt als ein "Normaler" - bzw. später als Mensch anerkannt.
Diese Logik wird noch verschärft, wenn man auch das geborene Kind auf seine rein wirtschaftlichen Kosten reduziert - wie eben im Urteil dargelegt.
Dem Arzt wird das Kind in Rechnung gestellt, weil es ein wirtschaftlicher Schaden ist. Den Schaden beseitigen darf er aber nicht, was aber jeder andere Schadenersatzpflichtige darf, wenn es günstiger ist als die Folgen zu bezahlen. Hier wird plötzlich mit der Würde des Menschen argumentiert - die er ungeboren aufgrund der Behinderung nicht hatte und die es erlaubt ihn als Schaden zu qualifizieren.
Ist nicht meine Meinung, aber folgt aus der Logik des Urteils.

Antworten Antworten Antworten Gast: NN
05.03.2008 23:04
0 0

Re: Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Nicht das Kind als solches ist der Schaden, sondern der Mehraufwand, den die Eltern aufgrund dessen Behinderung haben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Ophicus
07.03.2008 09:40
0 0

Re: Re: Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Es ist eben nicht der Mehraufwand aufgrund der Behinderung, sondern die gesamten Kosten die das Kind verursacht der Schaden, weil eben bei Korrektem Verhalten der Ärzte dieses Kind nie geboren worden wäre.
Würde ein Arzt durch seine Behandlung eine Behinderung verursachen und die Eltern (oder sogar das Kind selbst) daraufhin einen Schadenersatzanspruch wegen des Mehraufwandes haben wäre die Sache ja kein Problem.

Aber wenn der Arzt für alle Kosten des Kindes haftet weil dessen Geburt nicht verhindert wurde, dann ist nicht die Behinderung sondern das Kind der verursachte Schaden.

Antworten Antworten Antworten Antworten Peregrin
06.03.2008 11:17
0 0

Re: Re: Re: Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

Die Aerztin hat diese Behinderung aber nicht verursacht.

Antworten Gast: bernie
04.03.2008 21:34
0 0

Re: Warum die Abtreibung nicht einfach nachholen?

so eine Antwort!? - also mein Onkel ist durch einen Unfall in seiner frühen Kindheit sehr sehr schwer körperlich behindert - ich habe durch Erzählungen und durch meine Arbeit eine Spur von einer Ahnung was es bedeutet ein schwer behindertes Kind zu haben. Darüber reden ist leicht. Selbst betroffen zu sein ist aber etwas anderes. Hut ab vor jeder Familie die das gut schafft. Aber ich verstehe und kann gut nachvollziehen, wenn das eine Frau nicht schafft und würde sie nie verurteilen und das viele Männer dann weg sind ist irgendwie auch nachvollziehbar. Tötung nach der Geburt : NIEMALS - Die Bindung wird schon während der Schwangerschaft immer stärker und 10 SSW oder fertiges Baby ist schon was anderes. Generell bin ich eher gegen Abtreibungen aber bei Vergewaltigungen oder schweren körperlichen Behinderungen sollte eine Frau unbedingt wählen können. Tötung von lebend Behinderten soll und wird es hoffentlich nie geben. Deswegen hat eben auch der Doc. die Aufgabe so genau wie möglich zu

Gast: bernie
03.03.2008 21:22
0 0

noch besser arbeiten heißt es jetzt für

den GYN, den Zahnarzt und den Unfaller - die drei mit den meisten Klagen

Antworten Gast: Juristl
04.03.2008 09:37
0 0

sie werden es schon merken...

...wenn die Honorare dann (wegen der exorbitanten Versicherungsprämien) in dei Höhe schnalzen. -- Und was den Nachwuchs betrifft: In Zukunft wird dann jede "Risikoambulanz" auch nur beim kleinsten Verdacht "sicherheitshalber" zur Abtreibung raten ???

Antworten Antworten Ophicus
04.03.2008 15:59
0 0

Re: sie werden es schon merken...

Kann schon sein. Dann könnte man zwar auch verklagt werden, wenn sich herausstellt, dass ein Kind doch nicht behindert war...aber der durch die Abtreibung entstandene finanzielle Schaden dürfte in keinerlei Verhältnis zu den Kosten eines lebendigen Kindes stehen.

Antworten Antworten Antworten Gast: AEIOU
08.03.2008 13:59
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Re: Re: sie werden es schon merken...

Welche Niedertracht. Dem Arzt zwischen die Arschbacken kriechen, alle Entscheidung ihm aufbuckeln und geht¿s schief, dann ist er d¿ran. Was für eine Niedertracht. Das kann nur das Zweibein. Kein anderes Geschöpf.

Antworten Antworten Antworten Gast: bernie
04.03.2008 18:27
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Re: Re: sie werden es schon merken...

wieviele Männer suchen denn DAS WEITE wenn ein schwer behindertes Kind zur Welt kommt? - außerdem ist dieses Leben für alle ein belastende große Herausforderung - welche wenige Menschen gut meistern - viele zerbrechen daran! es ist auch das Argument schlechthin durch die Bank, daß die Versicherungen immens teurer wären wenn .... z.B. Schadensopfer mehr als nichts bekämen. Das kann und soll man so nicht durchgehen lassen.

 
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