Die dritte Halbzeit vor Gericht

(c) EPA (Gerry Penny)
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Leiberltausch, böse Fouls und Suspendierung: Das Leben als Kicker wirft viele Rechtsfragen auf.

Die Fußball-EM geht in die letzte Woche: Grund genug, um einmal Fragen aus dem Fußballerleben juristisch zu beleuchten. Denn nicht selten beschäftigt das runde Leder die heimischen Gerichte.Arbeitsrechtlich betrachtet: Was sind Fußballer eigentlich?

Diese Frage ist unter Arbeitsrechtlern strittig und hat sogar zu einer amüsanten Theorie geführt hat: Demnach sind gute Techniker unter den Fußballspielern Angestellte, weil sie höhere Dienste leisten. Biedere Spieler sind hingegen nur Arbeiter, weil sie keine besonderen geistigen Leistungen an den Tag legen. Die Rechtsprechung hat im Gegensatz zur Wissenschaft aber keinen Sinn für humoristische Thesen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) behandelt alle Fußballer als Arbeiter. Denn es gebe bei Fußballern kein klares Berufsbild, und man brauche für den Job keine der „typischen Angestelltentätigkeit vergleichbare Qualifikation“ (8 ObS 20/03d).

Die Rechtsprechung fiel etwa dem einstigen Nationalspieler Robert Pecl auf den Kopf: Der selbst „Eisenfuß“ genannte Abwehrspieler klagte wegen mangelnder Arbeitsfähigkeit eine Pension ein, da er nach schweren Verletzungen nicht mehr Fußball spielen konnte. Doch den Berufsschutz gibt es nur für Angestellte. Das Gericht entschied, dass Pecl Arbeiter war und es ihm daher zumutbar ist, sich in anderen Berufen zu betätigen.

Nicht ganz geklärt ist die Frage, was die Nationalspieler bei der EM eigentlich sind. Die wahrscheinlichste Theorie: Sie sind von den Vereinen entsandte „Leiharbeiter“.

Kann man nach einem Foul seinen Gegenspieler verklagen?

Das hängt vom Foul ab. Grundsätzlich gelte das „Sporthaftungsprivileg“, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Experte Gert-Peter Reissner von der Uni Graz. Spieltypische Fouls müsse man sich gefallen lassen, auch wenn daraus Verletzungen resultieren.

Doch ungewöhnliche Fouls können ein rechtliches Nachspiel haben, wie der Fall des Austria-Tormanns Joey Didulica zeigte: Er sprang außerhalb des Strafraums Rapid-Stürmer Axel Lawaree mit dem Knie ins Gesicht. Strafrechtlich wurde Didulica freigesprochen, zivilrechtlich verglich man sich. Im Falle eines Zivilprozesses wäre Lawaree Schadenersatz zugesprochen worden, glaubt Reissner.

Beschäftigen musste sich der OGH übrigens auch mit einem Spiel, wo schon aufgrund der Vereins-Paarung juristische Schritte befürchtet werden mussten: Doch die Klage des gefoulten Spielers der „Juristenvereinigung“ gegen seinen Kontrahenten vom „FC Kripo“ scheiterte (5 Ob 578/87).

Kann man nach einer Verletzung den eigenen Verein klagen?

Auch das wurde schon versucht: Beim Spiel zwischen den steirischen Vereinen Grambach und Bärnbach waren die Werbetafeln an der Seitenbande schlecht platziert. Der Spieler rutschte aus und verletzte sich schwer am Finger. Der OGH (6 Ob 11/04t) sah hier aber das „Diensthaftungsprivileg“ gegeben: Es besagt, dass der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall prinzipiell keinen Schadenersatz zahlen muss.

Ein Spieler wird vom Trainer suspendiert. Kann er sich wehren?

In gewisser Weise ja, wie der Fall Markus Schopp gegen Red Bull Salzburg zeigt (OGH, 9 ObA 121/06v). Schopp wurde vom Trainer aussortiert und vom Training der Kampfmannschaft freigestellt. Der Fußballer erreichte aber eine Einstweilige Verfügung, wonach er wieder am vollen Trainingsbetrieb und an den Lehrgängen des Vereins teilnehmen darf. Hintergrund: Ein Fußballer verliert Marktwert und Fähigkeiten, wenn er nicht mittrainieren darf. Daher hat er ein „Recht auf Beschäftigung“ im Training.

Nicht umfasst vom Schopp-Urteil war die Teilnahme an Werbeaktivitäten des Vereins. Auch das müsste man bei Gericht durchsetzen können, sagt Reissner. Nicht erzwingen kann man freilich, dass man für ein Spiel auch aufgestellt wird.

Stichwort Leiberltausch: Darf man die Arbeitskleidung verschenken?

Bei wichtigen Spielen sei der Leiberltausch „redliche Verkehrsübung“, erklärt Reissner. Daher ist der Leiberltausch auch ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber zulässig. Allerdings könnte der Verein als Arbeitgeber ausdrücklich das Verschenken der Trikots untersagen.

Sind interne Strafen – etwa für eine Rote Karte – zulässig?

Gerne verhängen Vereine Geldstrafen, um das undisziplinierte Verhalten eines Spielers zu rügen. Das müssen sich Spieler aber eigentlich nicht gefallen lassen. Derartige Strafen dürfen nur verhängt werden, wenn sie in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag festgeschrieben wurden. Letzteres könnte aber bald der Fall sein, denn ein Kollektivvertrag für Bundesliga-Kicker steht in Österreich kurz vor der Beschlussfassung.

Wie viel Kritik muss man sich im Fußballsport gefallen lassen?

In dieser Branche steht man im öffentlichen Schussfeld und muss sich viel gefallen lassen – aber nicht alles. Bekanntestes Beispiel: Sturm-Graz-Trainer Ivica Osim durfte unter Wahrung aller Ansprüche aus seinem Vertrag aussteigen. Hintergrund waren Äußerungen des Präsidenten Hannes Kartnig, wonach Osim feig und ein „Cevapcici“ sei (OGH, 9 ObA 42/05z).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2008)

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