Überwachung am Mistplatz mit gravierenden Folgen

Die Presse (Clemens Fabry)
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Daten eines Mannes wurden weitergeleitet - Gericht spricht Schadenersatz zu.

Wien. Eine Überwachungskamera soll einen Bürger dabei gefilmt haben, wie er illegal Unrat ablegte. Darauf wurde von ihm ein Unkostenbetrag von 100 Euro verlangt. Der Mann zahlte auch nach Aufforderung durch ein Inkassobüro nicht.

Die Geschichte holte den Mann ein, als er für seinen Sohn einen Mobilfunkvertrag abschließen wollte. Das Mobilfunkunternehmen lehnte - mit Bezug auf die negative Meldung des Wirtschaftsdatendienstes - den Vertrag ab. Offensichtlicher Hintergrund: Das Inkassobüro hatte die Daten des Verbrauchers an den Wirtschaftsdatendienst und dieser an das Mobilfunkunternehmen weitergeleitet (und dies alles ohne Wissen des Verbrauchers).

Das Oberlandesgericht Wien stellte nun fest, dass die Datenweitergabe zu Unrecht erfolgte. Dem Mann wurde ein immaterieller Schadenersatz in Höhe von 750 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig). Das Gericht hielt fest, dass der Wirtschaftsdatendienst den Verbraucher über die Datenverarbeitung informieren hätte müssen. Dann hätte sich dieser auch dagegen zur Wehr setzen können.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums einen Musterprozess führt.

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