Gruppenklage: Anwälte machen Druck

Gerhard Benn-Ibler
Gerhard Benn-Ibler(c) (Clemens Fabry)
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Die herkömmlichen prozessualen Möglichkeiten zur Bewältigung von Massenverfahren würden nicht mehr ausreichen, mahnt Anwälte-Präsident Gerhard Benn-Ibler. Das Thema beherrscht auch die Europäische Präsidentenkonferenz der Rechtsanwälte.

Wenn mehrere Geschädigte ihre Ansprüche gegen den gleichen Schädiger geltend machen wollen, dann haben sie es momentan nicht leicht: Sie haben in Österreich nur die Möglichkeit, als Verbraucher ihre Rechte an einen Verband abtreten. Die Rechtsanwälte machen nun aber Druck auf die Einführung einer richtigen Gruppenklage, bei der mehrere Leute gemeinsam und direkt ihre Ansprüche geltend machen können.

„Dass herkömmliche prozessuale Möglichkeiten zur Bewältigung von Massenverfahren nicht ausreichen, ist gerade angesichts aktueller Massenschadensfälle evident", erklärte am Donnerstag Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Die Rechtsdurchsetzung dürfe nicht davon abhängig sein, dass der Geschädigte einen Verband findet, der seinen Anspruch geltend macht. „Durch ein neues Gruppenverfahren wird sowohl die Prozessökonomie gefördert als auch eine Grundsatzentscheidung ermöglicht, in der für alle Gruppenmitglieder gemeinsame Tat- und Rechtsfragen geklärt werden", so Benn-Ibler.

Die Einführung der Gruppenklage sollte schon unter der letzten Regierung erfolgen, SPÖ und ÖVP konnten sich aber nicht auf ein Modell einigen. Die jetzige Regierung hat sich erneut vorgenommen, die Gruppenklage einzuführen. Das Thema kollektive Rechtsdurchsetzung steht auch auf dem Programm der 37. Europäischen Präsidentenkonferenz der Rechtsanwälte, die von Donnerstag bis Samstag in Wien stattfindet.

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