Patentanwälte blitzen beim VfGH ab

(c) Clemens Fabry
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Ausschluss von Vertretung vor dem OGH gerechtfertigt.

Wien. Die Patentanwälte müssen sich endgültig damit abfinden, ihre Mandanten nur noch in zwei Instanzen vertreten zu dürfen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nichts dagegen einzuwenden, dass in patent- und markenrechtlichen Verfahren seit Jahresbeginn nur Rechtsanwälte als Vertreter in oberster Instanz auftreten dürfen.

Statt beim Obersten Patent- und Markensenat enden Verfahren nun beim Obersten Gerichtshof (OGH). Von einer Vertretung dort sind Patentanwälte ausgeschlossen; sie haben statt eines juristischen ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium. Angesichts der Konzentration des OGH auf Rechtsfragen hält der VfGH es für legitim, dort nur Rechtsanwälte vertreten zu lassen (G 95/2013). Die daraus folgende Beschränkung der Erwerbsausübung der Patentanwälte sei Ermessen des Gesetzgebers. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2014)

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