Sachwalterin muss nicht stets selbst kommen

OGH erlaubt einer Anwältin Besuch durch Mitarbeiterin.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erleichtert Sachwaltern die Arbeit. Nach dem Gesetz sollen Sachwalter, deren Vertretungsbefugnis nicht bloß einzelne Angelegenheiten umfasst, die von ihnen betreute behinderte Person mindestens einmal pro Monat besuchen. Der OGH hat nun klargestellt, dass dieser Besuch nicht immer höchstpersönlich erfolgen muss, sondern fallweise auch Mitarbeiter geschickt werden können.

Der Sohn einer an Demenz erkrankten älteren Dame war mit einer vom Gericht bestellten Sachwalterin, einer Rechtsanwältin, nicht zufrieden. Er selbst war zwar im Zentralen Vertretungsverzeichnis als potenzieller vertretungsbefugter Angehöriger eingetragen; wegen Unstimmigkeiten mit seiner Schwester war es aber nötig, eine neutrale Person einzusetzen.

Laut OGH ist der monatliche persönliche Kontakt nur eine Richtschnur, im Einzelfall könnten Aufgaben delegiert werden (10 Ob 72/14g). So auch hier: Die Anwältin oder ihre Mitarbeiterin kamen innerhalb von fünf Monaten sechsmal zu Besuch, die Betroffene war in 24-Stunden-Pflege, Sohn und Tochter waren mit der Sachwalterin ständig in Kontakt. (kom)

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