Markenrecht: McDonald's verbietet McTirol

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Die Fast-Food-Kette siegt vor dem Höchstgericht - aber nur teilweise: In der Sparte Verpflegung besteht bei anderen Mc-Produkten Verwechslungsgefahr, bei Unterhaltung nicht.

Wien. Ist die Vorsilbe Mac eine, bei der man unweigerlich an Burger und Pommes denkt? Oder ist Mac doch nur ein allgemeiner Namensbestandteil, der etwa in Schottland weit verbreitet ist und daher von jedem verwendet werden darf? Diese Fragen galt es, in einem aktuellen Prozess zu beantworten.

Ein Hotelbetreiber hatte die Registrierung diverser Marken beantragt: McMountain, McTyrol, McTirol und McTirol (diesfalls ohne Leerzeichen) waren dabei. Gleich für verschiedenste Bereiche sollten diese Bezeichnungen gesichert werden. Für den Bereich Verpflegung und Beherbergung ebenso wie für Bekleidungsstücke und für eine dritte Kategorie (Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Ausbildung). Das Konzept des Markenanmelders: ein Billighotel, in dem sich Leute Leistungen extra dazukaufen können.

Die Markenregistrierung stieß der Fast-Food-Kette sauer auf: Sie legte Widerspruch gegen die Registrierung ein. Eine übliche Vorgangsweise des internationalen Konzerns, zumal man das Mac in verschiedenen Variationen auch in Österreich geschützt hat. Neben McDonald's etwa auch in den Marken MacSki, McBurger oder auch Ronald McDonald.

Die Rechtsabteilung des Patentamts gab dem Widerspruch teilweise statt: Drei der vom Hotelbetreiber gewünschten Bezeichnungen wurden untersagt, aber nur in den beiden Kategorien Verpflegung und Beherbergung sowie der Unterhaltung. Für Bekleidung blieben alle Marken des Gegners erlaubt. Und die Bezeichnung McTirol (ohne Leerzeichen) blieb laut dem Entscheid für alle gewünschten Kategorien zugelassen.

MC auch Monaco und Kassette

Beide Seiten wandten sich nun an das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Der Bestandteil Mc oder Mac allein reiche nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen, meinte das OLG. Es seien nämlich „sowohl die Kennzeichnungskraft dieser ursprünglich als schottische und gälische Namenssilbe bekannten Bestandteile als auch der danach folgende Wortteil gesamtheitlich zu prüfen“. Wenn man nun Mac mit den Worten Mountain oder Tirol verbinde, habe das eine „nicht primär an Essen und Trinken erinnernde Bedeutung“. Die Bezeichnung Mac werde nicht immer nur als das schottische Wort für Sohn gedeutet. So stehe etwa im Bereich der Unterhaltung MC auch für Music Cassette oder für Master of Ceremonies. Auch der Staat Monaco werde international mit MC abgekürzt. Das OLG wies alle Widersprüche von McDonald's ab.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah die Sache wieder etwas anders. Gerade wenn es um Verpflegung geht, würden die Leute bei Mac an McDonald's denken. Es komme nicht darauf an, ob der zweite Markenbestandteil (Mountain oder Tirol) auf das Thema Verpflegung hinweist. Es gehe darum, ob die „angesprochenen Kreise“ (also die Kunden) eine Verbindung zu McDonald's herstellen. Das sei in der Kategorie Verpflegung und Beherbergung von Gästen der Fall. Deswegen wurde die Registrierung aller vier Marken des Hotelbetreibers in diesem Bereich aufgehoben.

Anders sei es aber in den beiden übrigen Bereichen (Unterhaltung bzw. Bekleidungsstücke). Hier würden die Konsumenten ein Mc nicht gleich mit der Fast-Food-Kette in Zusammenhang bringen. Der Protest von McDonald's in diesen Kategorien wurde somit vom OGH (4 Ob 211/14, u.a.) abgelehnt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2015)

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