Verfassungswidrig: Rechtspfleger zu mächtig

(c) Clemens Fabry
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Höchstgericht kippt weitgehenden Einsatz von Hilfspersonen am Verwaltungsgericht Wien.

Wien. Wien setzt bei seinem Landesverwaltungsgericht in zu großem Umfang Rechtspfleger statt Richter ein. In einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass Rechtspfleger im Regelfall nicht geeignet sind, Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zur Gänze zu erledigen. Bis Ende dieses Jahres muss der Landesgesetzgeber jetzt einen neuen Weg finden, wie das Gericht mit einer Fülle an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltung fertig wird (G 181/2014).

Wien setzte als einziges Land am Verwaltungsgericht zur Entlastung der Richter (83) Rechtspfleger (28) ein: Verwaltungsübertretungen, die mit bis zu 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, fallen primär in die Zuständigkeit der Rechtspfleger. Wiener Verwaltungsrichter brachten beim VfGH vor, dass damit vor allem im Bereich der Straßenverkehrsordnung (von Falschparken bis Schnellfahren) für eine unmittelbare richterliche Zuständigkeit kaum noch Raum bleibe. Anders als Richter sind Rechtspfleger aber nicht unabhängig, unversetzbar und unabsetzbar, und gerade in der Anfangsphase des Gerichts genossen sie nur eine Schnellschulung.

Laut Verfassung dürften sie nur zur Erledigung einzelner Arten von Geschäften herangezogen werden; dazu zählt für den VfGH aber nicht der Rechtsschutz gegen Strafbescheide samt der gebotenen mündlichen Verhandlung. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2015)

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