NACHRICHTEN: Kuhattacke: Wanderin war selbst schuld

Wer auf Almen wandern geht, sollte Warnschilder ernst nehmen. Das zeigt der Fall einer Frau, die auf einer Almweide von einer Kuh attackiert und verletzt wurde. Bei den Zugängen waren Warnschilder „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ aufgestellt. Die Frau und ihr Mann gingen trotzdem mit je einem Jagdhund an der kurzen Leine weiter. Die Frau bekommt keinen Schadenersatz: Die Schilder hätten genau vor der realisierten Gefahr gewarnt, und die freie Haltung von Rindern auf der Alm sei üblich, so der Oberste Gerichtshof (2 Ob 25/15p).

VwGH gibt Einsicht bei Uni-AufnahmeprüfungObwohl Aufnahmeprüfungen für Medizin oder Psychologie nicht Teil des Studiums sind, dürfen Kandidaten nach dem Antreten Einsicht in die Unterlagen nehmen, als ob es Prüfungen während des Studiums wären. Das stellt der Verwaltungsgerichtshof klar (2014/10/ 0062). Die Universität Graz hatte einem Psychologie-Anwärter die Einsicht verweigert, weil das Universitätsgesetz diese nur für während des Studiums absolvierte Prüfungen regle. Laut VwGH gelten die Regeln auch für Zulassungsprüfungen. Aber Achtung: Multiple-Choice-Tests dürfen nicht kopiert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2015)

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