Experten um besseren Umgang mit Anlegerschäden bemüht.
Wien. Für eine Weiterentwicklung der „österreichischen Sammelklage“, aber gegen die Einführung einer solchen Klage nach US-Vorbild plädiert Paul Oberhammer, Professor für Zivilverfahrensrecht und Dekan der Jusfakultät der Uni Wien, in seinem Gutachten für den Juristentag über Anlegeransprüche. Das Sammeln beruht in Österreich auf einer individuellen Abtretung der Ansprüche.
Oberhammer schlägt unter anderem vor, den Sammelklageorganisator (z.B. VKI, Prozessfinanzierer, Anwälte) einer gerichtlichen Überwachung zu unterwerfen. So könnte, unter Einbeziehung eines Vertreters der Kläger, die Effizienz der Prozessführung kontrolliert werden. Ferner schlägt Oberhammer für Vorfragen ein geregeltes Musterverfahren mit allseitiger Wirkung sowie die Möglichkeit eines Generalvergleichs vor.
Ko-Gutachterin Susanne Kalss, Zivilrechtlerin an der WU, tritt für eine deutliche Verbesserung der Anlegerinformation ein. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2015)