Richter zog Verfahren in die Länge: Strafe

Bis zu zwei Jahre standen Causen grundlos still.

Wien. Ein Bezirksrichter erhält eine Disziplinarstrafe in Höhe eines Monatsbezugs. Das entschied das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/12). Der Präsident des Oberlandesgerichts Linz hatte Disziplinaranzeige gegen den Richter erstattet. Verfahren dazu finden stets in einem anderen OLG-Sprengel statt.

Der Mann war für grundlose Verzögerungen von Verfahren und von Ausfertigungen gerichtlicher Entscheidungen verantwortlich. Sie wurden teilweise um mehr als zwei Jahre verzögert. Zudem legte der Mann Ablehnungsanträge nicht rechtzeitig dem Gerichtsvorsteher vor, weswegen die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhob (das Strafverfahren endete per Diversion mit einer Buße von 2500 Euro).

Der Richter bleibt im Amt, es gelang ihm nun, Rückstände weitgehend abzubauen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2015)

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