Arztnachweis versäumt: Geld für Kind retour

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OGH billigt Rückforderung der Kasse nach Formfehler.

Wien. Beim Kinderbetreuungsgeld ist mit Formalitäten nicht zu spaßen. Eine Mutter, die für ihre heute fünfjährige Tochter die einkommensabhängige Variante zwölf plus zwei Monate (auf beide Partner verteilt) bezogen hat, muss 1518 Euro zurückzahlen. Und zwar nur deswegen, weil sie die Krankenkasse nicht zeitgerecht darüber informierte, dass sie auch die zehnte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung pünktlich durchgeführt hatte. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt bestätigt (10 ObS 157/14g).

Die Frau bezog täglich 66Euro Kinderbetreuungsgeld (rund 2000 Euro im Monat). Da sie die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht vollständig nachwies, verlangte die Kasse die Unterstützung zum Teil zurück. Denn wenn die 10. Untersuchung, die zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat des Kindes durchzuführen ist, nicht spätestens bis zum 18. Monat nachgewiesen wird, ist das Kindergeld um täglich 16,50 Euro zu kürzen.

Kasse hielt zuerst still

Die Mutter verteidigte sich damit, dass sie die Untersuchung nachweislich habe machen lassen und bloß die Verständigung verabsäumt habe – auch deshalb, weil sie im Gegensatz zu den vorangegangenen Untersuchungen nicht von der Kasse dazu aufgefordert worden sei. Das Arbeits- und Sozialgericht sowie das Oberlandesgericht Wien hielten die Rückforderung für nicht angebracht.

Der OGH billigte sie jedoch: Der Gesetzgeber habe „in Kenntnis der Härtefälle, die damit verbunden sein können, dass Untersuchungen zwar durchgeführt, aber nicht fristgerecht nachgewiesen wurden, nicht auf einen Nachweis verzichten“ wollen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2015)

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