Styriagra: Wenn Marken parodiert werden

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Mit etwas Sinn für Humor hätte der US-Pharmariese Pfizer steirisches Viagra ruhig hinnehmen können.

WIEN.Sie sehen eine Packung blau eingefärbter steirischer Kürbiskerne und die Produktbezeichnung „Styriagra“. Was tun Sie? Sie schmunzeln? Eben!

Wie humorlos darf ein US-Konzern eigentlich sein, um hier, statt zu schmunzeln, erfolgreich zur Markenrechtsklage zu greifen? Nun, der Hersteller von Viagra, die amerikanische Pfizer Inc., war jedenfalls für die Klagsführung gegen den steirischen Kürbiskernproduzenten Richard Mandl humorlos genug. Das Handelsgericht Wien zeigte allerdings mehr Humor als Pfizer und beurteilte die Anlehnung als nicht böse gemeinten Scherz. Das Oberlandesgericht Wien, humorloser, gab dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung jedoch statt.

Rainer Maria Milka lässt grüßen

Styriagra gibt daher nun dem Obersten Gerichtshof Gelegenheit, sich zur Rechtsfrage der Markenparodie zu äußern. In Deutschland gibt es dazu bereits Rechtsprechung, etwa zu „Lusthansa“ und „BMW – Bums mal wieder“. Böswillige, pejorative Parodien, wie etwa „Mordoro“ und „Deutsche Pest“ wurden als unzulässig beurteilt. Freundlich-witzige Verwendungen von bekannten Marken seien jedoch nicht unlauter. Im Fall der „Lila Postkarte“ hatte etwa ein Unternehmen Postkarten produziert, die auf bekannter lila Farbe den Spruch enthielten: „Über allen Wipfeln ist Ruh, irgendwo blökt eine Kuh. Muh! Rainer Maria Milka“. Das humorvoll-satirische Aufgreifen der bekannten Marke Milka und deren Werbung werde von der Kunstfreiheit geschützt und bilde daher einen rechtfertigenden Grund, der eine Markenverletzung ausschließe. Dabei sei es auch unschädlich, dass die Beklagte vorrangig kommerzielle Ziele mit der Verbreitung der Postkarte verfolge.

Von den beteiligten Verkehrskreisen in Österreich wird der Begriff Styriagra wohl als augenzwinkernder Hinweis darauf verstanden werden, dass es – jedenfalls für Steirer – auch ohne Viagra gehe. Ebenso wie etwa aus dem Kunstwort Styriarte selbst erklärend klar wird, dass es dabei um Kunst in der Steiermark geht, wird aus dem Kunstwort Styriagra klar, dass es sich um ein „steirisches Viagra“ handelt – was zumindest Steirer, die zu Recht stolz auf ihr Kürbiskernöl und ihre Kürbiskerne sind, lustig finden.

Auch Pfizer hätte die originelle Anspielung eigentlich lustig finden können. Bekanntlich ist aber der Humor von US-Markeninhabern häufig limitiert. Es ist jedoch bedauerlich, dass das OLG Wien dieser Humorlosigkeit gefolgt ist.

RA Dr. Schanda hat die Vertretung von Richard Mandl für das Rechtsmittel an den OGH übernommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2009)

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