In Rom muss man nicht ständig mit Einbruch rechnen

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Busfahrer ging eine Stunde weg, Gepäck kam abhanden.

WIEN. Die Nachwehen einer Pauschalreise nach Rom beschäftigten die Gerichte. Nachdem ein Busfahrer für eine Stunde das auf einem Parkstreifen zurückgelassene Fahrzeug verlassen hatte, wurde eingebrochen. Touristengepäck kam abhanden.

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien kam zum Schluss, dass die Verwahrung des Reisegepäcks während der Stadtbesichtigung zwar eine vertragliche Nebenpflicht des Reiseveranstalters darstellt. Es würde aber die Verwahrungspflichten überspannen, wenn der Busfahrer ständig bei seinem Gefährt bleiben müsste. Der Fahrer habe seine Verpflichtung erfüllt, in dem er abgesperrt und den Schlüssel ordnungsgemäß verwahrt habe.

Das Handelsgericht Wien bestätigte das Urteil. Das Gericht war nicht vom Argument der Berufungswerberin überzeugt, wonach gemäß der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen sei, dass in Italien, besonders in Rom, derartige Einbruchsdiebstähle regelmäßig passieren. Denn der Busfahrer kannte die Örtlichkeit, an der er in Rom parkte. Und es sei bei früheren Aufenthalten niemals zu Diebstählen gekommen. Aus diesem Grund sei der Busfahrer auch nicht verhalten gewesen, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, urteilte das Handelsgericht (60 R19/16y). (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2016)

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