Schnizer hat dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen

Schnizer hat dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen
Schnizer hat dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesenAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Die "Presse" kritisierte die politischen Aussagen eines VfGH-Richters in den Medien - eine Gegenthese.

Bei allem Respekt für die Sorgen um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofs bin ich dennoch anderer Auffassung. Ich finde, dass VfGH-Mitglied Johannes Schnizer dem demokratischen Rechtsstaat einen Dienst erwiesen hat.

Viel zu lange schon ist das Verhältnis zu hohen Behörden und hohen Gerichten bei uns von einer typisch obrigkeitsstaatlichen Haltung geprägt. Die Menschen haben gefälligst hinter den Mauern des Kollegiums zu verschwinden. Das garantiert, dass das Kollegium die Aura einer neutralen Instanz erhält, die über die politischen Debatten der Gesellschaft erhaben ist. Diese Neutralität bleibt erhalten, indem man die Entscheidung von oben nach unten kommuniziert und dann schweigt, weil jeder Erläuterungsversuch eines Richters zu erkennen gibt, dass ja konkrete Menschen für die Entscheidungen verantwortlich sind.

Wenn der Staat spricht, müssen die Menschen schweigen.

Diese Haltung ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Es ist dem Ansehen des Gerichts nicht abträglich, wenn Mitglieder die Entscheidung des Gerichts verteidigen. Es ist erfreulich, wenn ein Mensch öffentlich zu seiner Verantwortung steht und sich nicht hinter der Wand der vorgeblich „neutralen Gewalt“ versteckt. Immerhin gibt es für die Entscheidung gute Gründe (man stelle sich vor, was los gewesen wäre, wenn die ständige Rechtsprechung gerade in diesem Fall aufgegeben worden wäre!). Und dass Schnizer noch dazu bekennt, dass er für die Aufhebung gestimmt und Alexander Van der Bellen gewählt hat, belegt doch, dass er sich darum bemüht, das Recht vor die Politik zu stellen.

Schnizer hat überhaupt nichts getan, um den VfGH in die Politik zu ziehen. Norbert Hofers politisch fanatischer Anwalt Dieter Böhmdorfer hat das getan. Und alle fallen auf seine Rhetorik herein. Schnizer hat mit seiner Bemerkung über die Vorbereitung der Anfechtung bloß zu verstehen gegeben, dass er kein Naivling ist und die Strategien der FPÖ durchschaut. Wollen wir denn am VfGH Leute, die Naivität vortäuschen, wo sie fehl am Platz wäre?

Weltanschauung offengelegt

Die Demokratie in den USA ist nicht deswegen in Gefahr, weil es sich allgemeiner Bekanntheit erfreut, dass die Richter entweder liberal oder konservativ sind. Es herrscht allgemeines Verständnis dafür, dass die Weltanschauung die Rechtsprechung beeinflusst. Wir sind davon noch weit entfernt. Wir bauen auf die rettende Kraft des Glaubens an die neutrale Gewalt.

Überhaupt hat die Common-Law-Tradition einen gesunden Sinn dafür, dass die sachliche Kontroverse nicht vorbei ist, bloß weil eine Entscheidung gefallen ist. Sobald die Entscheidung gefallen ist, wird weiter diskutiert. Das stärkt den Sinn dafür, dass in Rechtsfragen die Argumente so gut wie nie zwingend sind. Das Bewusstsein für die mangelnde zwingende Kraft der Argumente stärkt den Respekt vor der Entscheidung, die eben so oder auch anders ausfallen darf, ohne sachlich das letzte Wort zu sein.

Eine solche Haltung ist einer demokratischen Rechtskultur würdig. Sie nimmt Autorität als unvermeidlich zur Kenntnis, ohne sie mit der Aura der inhaltlichen Unanfechtbarkeit zu umgeben.


Univ.-Prof. Dr. Alexander Somek lehrt am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2016)

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