Tochter erkämpft Geburtstagsgeschenk

Als Geburtstagsgeschenk war ein Auto der Frau vom Vater übergeben worden – rechtsgültig, wie nun klar ist (Symbolbild).
Als Geburtstagsgeschenk war ein Auto der Frau vom Vater übergeben worden – rechtsgültig, wie nun klar ist (Symbolbild).(c) REUTERS
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Nachdem eine Frau ein Auto zum Geburtstag bekommen hatte, forderte ihr Vater es zurück. Der Wagen war zwar nur auf den Vater angemeldet, die Schenkung ist aber trotzdem gültig.

Wien. Wenn man jemandem nur mündlich ein Geschenk verspricht, kann der andere dieses noch nicht einfordern. Es bedarf zusätzlich der Übergabe des Geschenks, bevor der andere dieses sein Eigen nennen darf. Doch ob so eine Übergabe tatsächlich schon erfolgt ist, musste der Oberste Gerichtshof im Fall eines großzügigen Geschenks eines Vaters an seine Tochter klären.

Zu ihrem 21. Geburtstag überraschte der Vater, der an Multipler Sklerose leidet, sein Kind mit einem Auto. Dieses hatte der Mann zuvor von seinen Eltern gekauft. Eine rote Masche hatte er um das Kfz gebunden. Auf der Nummerntafel war der Name der Tochter plus die Ziffer 1 angebracht. Das sei ihr Geburtstagsgeschenk, sagte der Vater zur Tochter, mit der er damals gemeinsam wohnte.

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