Der Verwaltungsgerichtshof gibt der Sicherheit Vorrang. Normal bewaffnete Polizisten könnten den Panzer nicht stoppen bzw. könnte dieser Polizeiautos überfahren.
Wien. Fahrbereite Radpanzer sind nicht die Art von Fahrzeugen, mit denen Privatleute ihren Fuhrpark bestücken sollen. Wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von solchen schweren und gepanzerten Fahrzeugen ausgeht, hatte der damalige Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) 2014 eine Ausnahmebewilligung verweigert. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte diese Entscheidung jetzt (Ra 2015/11/0059).
Es geht um einen vierrädrigen russischen Aufklärungspanzer aus den 1960ern, Typ BRDM-2. Er ist mit 5,75 Metern nicht viel länger als eine Luxuslimousine, wiegt aber sieben Tonnen. Statt Seitenscheiben hat er Gucklöcher und ist rundum gepanzert – besonders stark an der Vorderseite.