Heiraten als Minderjähriger: Wer in Österreich früh die Ehe schließt

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Während man in Deutschland künftig erst ab 18 heiraten können soll, ist dies in Österreich schon ab 16 möglich. Der Justizminister sieht momentan keine Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern.

Wien. Deutschland macht gegen sogenannte Kinderehen mobil: Künftig wird man bei den nördlichen Nachbarn ausnahmslos erst mit 18 Jahren und nicht mehr mit 16 das Jawort geben dürfen. Ist ein Partner in einer schon bestehende Ehe unter 16 Jahre alt (was bei Migranten sein kann, die im Heimatland geheiratet haben), so soll die Ehe keinesfalls anerkannt werden. Ist einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt, soll die Ehe aufgehoben werden, sofern kein Härtefall vorliegt.

Die von der Regierung in Berlin geplante Gesetzesänderung ist auch für Österreich von Interesse, denn die heimischen Ehevoraussetzungen sind ähnlich. Auch hier kann man schon mit 16 Jahren heiraten, sofern die Person reif genug für die Ehe erscheint und das Gericht deswegen zustimmt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der andere Partner schon volljährig (also mindestens 18 Jahre alt) ist. Galt ursprünglich die Regel, dass die Frau ab 16 und der Mann ab 18 heiraten darf, so ist diese Regel seit einer Novelle aus dem Jahr 2001 geschlechtsneutral formuliert.

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