Nächster Anlauf gegen die Kammerumlage

DPA/Maurizio Gambarini
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Autohändler führen geringe Gewinne bei hohen Umsätzen an und bringen damit ein Argument, das beim letzten gescheiterten Versuch vor dem Verfassungsgerichtshof gefehlt hat.

Wien. Mit der Tatsache, dass an der im Verfassungsrang stehenden Kammer - Pflichtmitgliedschaft nicht zu rütteln ist,haben sich die meisten Unternehmer schon gewöhnt. Nicht jedoch mit der Höhe der damit verbundenen Kammerumlagen. Insbesondere die Tatsache, dass die Vorschreibung der sogenannten KU1 ausschließlich an den erzielten Umsätzen anknüpft – ohne die damit verbundene Ertragslage zu berücksichtigen. Dagegen haben sich nunmehr vier Autohäuser mit Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof zur Wehr gesetzt.

„Bezahlen aus der Substanz“

Sie stützen ihre Beschwerde auf Untersuchungen der KMU Forschung Austria. Eine Analyse von 1300 Bilanzen zeigte, dass auf Grund hoher, aber ertragloser Neuwagen-Umsätze 2013 nur 56% der Kfz-Einzelhändler die Gewinnzone erreicht haben, somit 44% in den roten Zahlen waren. Dadurch können diese die KU1 nicht aus ihren Erträgen, sondern nur aus der Substanz der Betriebe bezahlen. Überdies finden sie es gleichheitswidrig, dass die Autohäuser der Hersteller und Importeure für diese Neuwagenumsätze keine Kammerumlage zu bezahlen haben.

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