Testkauf von Alkohol keine Tatprovokation

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Themenbild: Alkohol(c) REUTERS (ANDRES STAPFF)
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Verwaltungsgerichtshof billigt verdeckte Ermittlung.

Wien. Die Kassierin war überfordert: Das war die Begründung des Chefs eines Lebensmittelgeschäfts, warum ein unter 16-Jähriger in der Steiermark eine Flasche Wodka kaufen konnte. Büßen muss dafür der Geschäftsführer mit 180 Euro Geldstrafe. Mit einem Versuch, den Vorfall als Verstoß gegen die Menschenrechte hinzustellen, ist der Mann abgeblitzt.

Der Wodka-Käufer war nicht irgendein Jugendlicher, sondern ein eigens zur Kontrolle der Einhaltung der steirischen Jugendschutzbestimmungen eingesetzter Testkäufer. Er ging in die Filiale, zeigte der Kassierin auf deren Aufforderung hin seinen Ausweis und bekam den Alkohol, obwohl sein zu geringes Alter aus dem Dokument ersichtlich war.

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