Doch Chancen für Opfer einer "Schwarzfahrt"

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Themenbild: Führerschein(c) APA (Hans Techt)
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Versicherungsverband springt ein.

Wien. Vorige Woche berichtete das „Rechtspanorama“ vom Opfer einer „echten Schwarzfahrt“: Eine Frau ohne Führerschein hatte sich das Auto ihrer Freundin genommen, war ohne deren Wissen davongefahren und hatte einen Unfall verursacht. Die Haftpflichtversicherung der Zulassungsbesitzerin lehnte es ab, den Schaden des Unfallgegners zu ersetzen. Der OGH gab ihr damit recht (2 Ob 141/ 17z). Das muss aber nicht das Ende der Geschichte sein.

Wie Wolfgang Reisinger, Experte für Versicherungsrecht, erläutert, kann das Opfer einer echten Schwarzfahrt seine Ansprüche nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz gegen den Versicherungsverband richten. Da sich der Unfall am 7. November 2015 ereignet hat, sind die Ansprüche noch nicht verjährt. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2017)

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