Die Dosis allein zählt am Steuer nicht

Drogenkonsum kann auch noch ein paar Tage danach zu ernsthaften Problemen beim Autofahren führen.
Drogenkonsum kann auch noch ein paar Tage danach zu ernsthaften Problemen beim Autofahren führen.(c) APA/AFP/RAUL ARBOLEDA
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Wer unter Suchtgifteinfluss Auto fährt, kann auch dann streng bestraft werden, wenn die konsumierte Dosis allein ihn noch nicht fahruntüchtig macht, aber andere Ursachen hinzutreten.

Wien. Rauschgift ist am Steuer ebenso verboten wie Alkohol. Während für diesen bestimmte Grenzwerte und Strafdrohungen gelten (beginnend mit 0,1 Promille für Führerscheinneulinge, Bus- und Lkw-Fahrer), heißt es punkto Drogen im Gesetz nur: Wer sich „in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen“ (§ 5 Abs 1 Straßenverkehrsordnung). Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun bekräftigt hat, ist die relativ strenge Strafe von 800 bis 3700 Euro auch dann anwendbar, „wenn die konsumierte Suchtgiftmenge für sich allein noch keine Fahruntüchtigkeit bewirkt hätte“.

Die Landespolizeidirektion Wien hatte einen Autofahrer unter anderem mit 800 Euro Geldstrafe bestraft, weil er unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt hatte. Der Polizeiarzt und der Amtssachverständige hatten eine Beeinträchtigung des Mannes durch Übermüdung, Suchtgift und Krankheit in Form von Unterzuckerung festgestellt. Im Gegensatz zum Alkomattest, der negativ verlaufen war, hatte ein Harntest die psychoaktive Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) angezeigt. Im Blut wurden 1,7 ng/ml davon gefunden.

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