Wann man Falschparker selbst abschleppen lassen darf und wann nicht

Clemens Fabry
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Ein Tiroler Abschleppunternehmen will erreichen, dass Private falsch geparkte Autos leichter entfernen lassen können. – Selbsthilfe zu üben ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt; sich dagegen zu wehren jedoch riskant.

Wien. Wie kann man sich gegen ein fremdes Auto auf eigenem Grund wehren? Andersrum gefragt: Wann muss ein Lenker dafür zahlen, dass sein falsch geparktes Auto von einem Privaten abgeschleppt worden ist? Die Antwort findet sich zwischen der nur selten erlaubten Selbsthilfe und der oft zumindest angedrohten Besitzstörungsklage. Anlässlich eines kuriosen Falles in Innsbruck will nun ein Abschleppunternehmen die Grenzen der Selbsthilfe ein wenig ausdehnen.

Auf einem Privatparkplatz war am 24. oder 25. November 2015 ein fremder Fiat Punto abgestellt worden. Ein Bekannter der Mieterin des Platzes wollte diesen selbst benützen und musste in die Kurzparkzone ausweichen. Eine am Auto angebrachte Rückrufbitte blieb unerhört, die Polizei war unzuständig. Nachdem auch die Abschleppfirma vergeblich versucht hatte, den Fahrer zu finden, brachte sie den Fiat am 28. November auf ihr Firmengelände, wo er seither steht.

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