Kauf in Italien: Mann darf gestohlenes Auto behalten

"Die Presse"/Clemens Fabry
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Ein Österreicher kaufte über eine Internet-Plattform in Neapel einen BMW, der sich als gestohlen erwies. Das Auto gehört jetzt ihm, Österreich haftet wegen zu langer Beschlagnahme.

Wien. Es war ein Schnäppchen mit Hindernissen, das Thomas A. sich über das Internet besorgt hat: Auf einer deutschen Plattform hatte er im Jahr 2012 einen jungen gebrauchten BMW X6 entdeckt, der für 30.000 Euro zu haben war – nicht einmal die Hälfte des Betrags, mit dem die Preisliste für den Neuwagen in Österreich damals begonnen hatte. Wenn der Mann geahnt hätte, was nach dem Kauf noch auf ihn zukommen sollte: Er hätte vermutlich die Finger davon gelassen.

Dabei geht es nicht um die Abfuhr der Normverbrauchsabgabe, die den Kauf schon einmal verteuerte, oder die Beschaffung der österreichischen Fahrzeugpapiere. Denn darauf hatte der Mann sich ohnehin von vornherein eingestellt. Die wahren Probleme begannen erst, als sich das dicke SUV als gestohlen herausstellte. Damit hat für A. ein jahrelanger Kampf um sein Auto eingesetzt, der bis heute nicht beendet ist.

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