Entwurf: "Terrorkampf als Vorwand"

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Anwälte kritisieren geplantes Präventionsgesetz.

WIEN (red.). Neben der Vorratsdatenspeicherung (Aufbewahrung von Verbindungsdaten für sechs Monate) stößt ein zweites Gesetzesvorhaben auf Kritik der Anwaltschaft: das Terrorismuspräventionsgesetz, das bis Freitag in Begutachtung stand. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) warnt vor allem vor der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten. „Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden“, so Örak-Präsident Gerhard Benn-Ibler.

Die Novelle sehe vor, auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren „Gutheißung“ unter Strafe zu stellen. „Dadurch werden sowohl der politische Diskurs über die Sinnhaftigkeit einzelner Straftatbestände als auch Aspekte gesellschaftlicher Wirklichkeit, wie etwa Tierschutzaktivitäten, kriminalisiert“, findet Benn-Ibler. „Diese Straftaten dann auch noch zu potenziell terroristischen zu machen, verlässt endgültig den Bereich des Vertretbaren“, so Benn-Ibler.

Vor allem der Tatbestand der „Gutheißung“ öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Demnach sei künftig jeder zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2010)

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