Duzen einer Richterin: 100 Euro Strafe

Duzen einer Richterin Euro
Duzen einer Richterin Euro(c) AP (Walter Bieri)
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Ein unhöflicher Brief hatte Konsequenzen. Das musste ein Vater erfahren, der in einem Obsorgestreit einen unhöflichen Brief an die Richterin schrieb.

Wien(aich). Richtern hat man mit dem gehörigen Respekt gegenüberzutreten, sonst droht eine Geldstrafe. Das musste ein Vater erfahren, der in einem Obsorgestreit einen unhöflichen Brief an die Richterin schrieb.

Mit der Ansicht des Erstgerichts war der Mann nicht einverstanden gewesen. Er legte Rekurs ein und schrieb einen Brief an eine Richterin. In dem Brief duzte der Mann das Mitglied des Rekurssenats aber beharrlich. Überdies schrieb er vom „Kasperltheater“ des Sachwalterschaftsverfahrens sowie von „menschenrechtswidrigen Erpressermethoden“. Das Rekursgericht verhängte dafür eine Ordnungsstrafe von 100 Euro. Denn auch wenn es für den Vater „nicht erträglich sei“, dass sein Besuchsrecht bis zuletzt ausgesetzt wurde, sei dies „noch lange kein Grund“, eine Richterin zu duzen und sich abfällig über die Justiz zu äußern.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Strafe: Er hielt fest, dass man bei jeder Eingabe an ein Gericht nur sachliche Kritik üben dürfe. Der Brief des Mannes sei aber von „beleidigenden Ausfällen“ geprägt. Übrigens kam der Mann noch billig davon. Gemäß der Zivilprozessordnung hätte er sogar mit bis zu 1450 Euro Strafe belegt werden können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2010)

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