Unterhaltspflicht auch ohne Deutschkenntnis

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Gericht hebt Entscheidung auf, nach der eine Wiener Türkin keiner Tätigkeit nachgehen muss. Es war eine Entscheidung die für viel Aufsehen sorgte. Kinder könnten doch noch Unterhalt von der Mutter bekommen.

Wien/Aich. Es war eine Entscheidung, die für viel Aufsehen sorgte: Das Bezirksgericht Wien-Favoriten hatte befunden, dass eine Türkin wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse keine Unterhaltszahlungen für ihre vier Kinder leisten muss. Denn es sei äußerst schwierig, ohne Deutschkenntnisse eine Arbeit zu erlangen, so das Bezirksgericht.

Nun aber könnten die Kinder – sie leben beim Vater beziehungsweise bei den Großeltern – Kinder könnten doch noch Unterhalt von der Mutter bekommen. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hob die Favoritner Entscheidung auf. Denn es gebe in Wien sehr wohl „Sparten wie beispielsweise die Reinigungsbranche, in der auch junge Frauen ohne Berufserfahrung und mit ungenügenden Deutschkenntnissen Arbeit finden können“, betonte das Landesgericht (44 R 402/10h). Auch gebe es in Wien viele türkische Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Restaurants sowie andere türkische Firmen, die Arbeitnehmern „weder perfekte Deutschkenntnisse noch eine umfassende Berufsausbildung abverlangen“.

Nun muss das Bezirksgericht Favoriten eine neue Entscheidung fällen. Zuvor soll ein Sachverständiger klären, welche Chancen die Türkin auf dem Arbeitsmarkt hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2010)

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