Kein Zwang zu ausländischem Kulturunterricht

Kein Zwang auslaendischem Kulturunterricht
Kein Zwang auslaendischem Kulturunterricht(c) Clemens Fabry
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Vater ohne Sorgerecht wollte seine Kinder verpflichten, die polnischen Wurzeln zu pflegen.

Wien/Aich. Kann ein Vater ohne Sorgerecht seine Kinder dazu verpflichten, Kultur und Sprache seines Heimatlandes zu lernen? Das galt es in einem Gerichtsfall mit internationaler Beteiligung zu klären. Die Mutter ist Deutsche, der Vater besitzt ebenso wie die Kinder die polnische und die deutsche Staatsbürgerschaft. Prozessiert wurde aber in Österreich, wo die Mutter mit den Kindern wohnt. Der Oberste Gerichtshof musste deswegen sogar deutsches Recht anwenden, wenngleich er auch die Rechtslage nach dem heimischen Recht analysierte.

Bereits sieben Jahre zuvor hatten sich die Eltern getrennt. Die Gerichte stellten fest, dass die Mutter vom Vater beschimpft und verletzt worden war. Der Mutter wurde die alleinige Obsorge übertragen. Das Verhältnis zum Vater blieb schwer getrübt: So wandten sich einmal die Sicherheitsbehörden an die Frau, um sie von dem Verdacht zu informieren, dass der Mann sich an eine kriminelle Organisation in Polen gewandt habe. Diese sei beauftragt worden, die Kinder aus Österreich zu entführen. Zwischen den Kindern und dem Vater gab es kaum Kontakte, zwischen den Elternteilen herrscht komplette Eiszeit. Doch der Vater möchte, dass die Kinder ihre polnischen Wurzeln keinesfalls vergessen. Deswegen stellte er vor dem Bezirksgericht Wien Innere Stadt den Antrag, die Kinder zu polnischem Kultur- und Sprachunterricht zu verpflichten. Die Mutter entgegnete dem, dass den Kindern derzeit nicht zugemutet werden könne, zusätzliche Dinge zu lernen.

Das Bezirksgericht und das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ließen den Deutsch-Polen abblitzen. Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) verwarf den Rekurs wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage. Der OGH (7 Ob 233/10f) hielt fest, dass es weder im deutschen noch im österreichischen Recht eine Bestimmung gebe, nach der ein Elternteil ohne Sorgerecht Kinder zu einer bestimmten Ausbildung verpflichten könne. Und die Bemühungen des Polen, wieder das Sorgerecht zu erlangen, waren ebenfalls gescheitert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2011)

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