Selbstergänzung funktioniert auch am VwGH

Selbstergaenzung funktioniert auch VwGH
Selbstergaenzung funktioniert auch VwGH(c) Www.BilderBox.com
  • Drucken

Warum die Unabhängigen Verwaltungssenate einer Reform bedürfen – eine Duplik.

Wien. Die Reaktion des Landtagsdirektors von Oberösterreich, Wolfgang Steiner, in der letzten Ausgabe des „Rechtspanoramas“ auf meine Kritik am geltenden System der Bestellung der Leiter und der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) im „Rechtspanorama“ vom 6. Juni zeigt einmal mehr die große Reformbedürftigkeit. Drei kurze Klarstellungen zu Steiners Stellungnahme:

Erstens sind die UVS keine Gerichte, sondern weisungsfreie Verwaltungsbehörden. Aus diesem Grunde ist auch die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte beabsichtigt.

Zweitens ist nicht ersichtlich, inwieweit ein Selbstergänzungsrecht der zukünftigen Landesverwaltungsgerichte demokratiepolitisch fragwürdig ist und an den Grundprinzipien unserer Verfassung rütteln würde. Der Verwaltungsgerichtshof praktiziert dieses Selbstergänzungsrecht bei der Bestellung seiner Mitglieder. Die Vollversammlung (Präsident, Vizepräsident und Mitglieder) erstattet Dreiervorschläge, die von der Bundesregierung zur Ernennung dem Bundespräsidenten vorgelegt werden.

Drittens werden nicht alle Mitglieder der UVS sofort unbefristet bestellt. In Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark erfolgt zunächst eine Befristung auf sechs Jahre, und erst eine mögliche Wiederbestellung erfolgt unbefristet.

Mag. Markus Huber ist Mitarbeiter der Volksanwaltschaft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.